Das Giftmobil rollt nach Ebermannsdorf und Pittersberg – Jetzt anmelden!
Das Giftmobil kommt am 04.11.2025 nach Ebermannsdorf und am 05.11.2025 nach Pittersberg zur Schadstoffentsorgung.

Das Giftmobil rollt nach Ebermannsdorf und Pittersberg – Jetzt anmelden!
Das Giftmobil wird am 4. und 5. November 2025 in Ebermannsdorf und Pittersberg erwartet. Diese mobile Sammelstelle für gefährliche Abfälle ermöglicht den Bürger:innen die kostenlose Abgabe von Schadstoffen.
In Ebermannsdorf ist das Giftmobil am 4. November von 9:00 bis 9:30 Uhr auf dem Parkplatz des Sportplatzes zu finden. In Pittersberg wird es am 5. November von 14:30 bis 14:45 Uhr an der Kirche stehen. Es ist wichtig, dass Bürger vor der Abgabe Kontakt zur Abfallberatung aufnehmen, um genaue Informationen zu erhalten und eventuelle Einschränkungen zu klären. Weitere Informationen zur Abgabe von Giftstoffen sind in einem PDF-Dokument hinterlegt, das allerdings nicht geöffnet werden konnte (Ebermannsdorf.de).
Welche Stoffe können abgegeben werden?
Unter den akzeptierten Stoffen befinden sich Altöl sowie ölhaltige Abfälle, etwa leere Kanister und Lumpen. Die Abgabe ist für haushaltsübliche Mengen von bis zu 10 kg pro Stoff und Jahr kostenfrei. Andere gefährliche Abfälle wie lösemittelhaltige Farben, Lacke, Spraydosen, Chemikalien, Säuren, Laugen, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Holzschutzmittel und Quecksilber können jedoch nicht beim Giftmobil abgegeben werden und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Einige dieser Stoffe dürfen nur durch Fachfirmen oder stationäre Sammelstellen abgegeben werden (Eva Abfallentsorgung).
Wertstoffhöfe in der Umgebung nehmen unter anderem Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Gerätebatterien an, während E-Bike-Akkus in den Giftmobil-Sammelstellen nicht akzeptiert werden. Diese müssen über den Fahrradhandel zurückgegeben werden.
Rechtliche Grundlagen und Gefährlichkeit von Abfällen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle sind eng mit dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) verknüpft. Diese Regelungen stellen sicher, dass Abfälle entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft werden. Abfälle, die als gefährlich gelten, sind im EAV mit einem Stern (*) gekennzeichnet und bedürfen einer speziellen Handhabung gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
Ungefährliche Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen müssen seit 2017 gesondert behandelt werden, basierend auf bestimmten Grenzwerten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen gelten strenge Nachweispflichten, um die Sicherheit und umweltgerechte Beseitigung zu gewährleisten.
Die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Fachfirmen ist unerlässlich für die ordnungsgemäße Entsorgung solcher gefährlicher Abfälle. Die Bürger:innen sind aufgerufen, die angebotenen Services, wie das Giftmobil, in Anspruch zu nehmen, um Schadstoffe sicher und umweltgerecht zu entsorgen.