Umtausch von Führerscheinen: Wichtige Fristen und Infos für Aichach!

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Am 25. September 2025 findet in Ried bei Mering der Umtauschtag für Führerscheine statt. Alle Infos und Gebühren hier.

Am 25. September 2025 findet in Ried bei Mering der Umtauschtag für Führerscheine statt. Alle Infos und Gebühren hier.
Am 25. September 2025 findet in Ried bei Mering der Umtauschtag für Führerscheine statt. Alle Infos und Gebühren hier.

Umtausch von Führerscheinen: Wichtige Fristen und Infos für Aichach!

Ab dem 25. September 2025 haben Autofahrer die Möglichkeit, ihre alten Führerscheine in Aichach gegen die neuen EU-Führerscheine einzutauschen. Dieser Umtauschtag findet von 07:30 bis 18:00 Uhr im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, statt. Die Gemeinde Ried informiert, dass für den Umtausch folgende Unterlagen erforderlich sind: der Original Führerschein, ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie für die Klasse T der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft.

Die Verwaltungsgebühren für den Umtausch betragen 39,82 € für unbefristete Kartenführerscheine und 32,82 € für Papierführerscheine. Letztere können trotz abgelaufener Frist am Umtauschtag noch gewechselt werden. Wichtig ist, dass unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden müssen.

Umtauschfristen im Detail

Laut Angaben der Bundesregierung müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Diese Regelung zielt darauf ab, ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindesign in der gesamten EU zu schaffen. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten unterschiedliche Fristen:

  • Führerscheine von 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Führerscheine von 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Führerscheine von 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Führerscheine von 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Führerscheine von 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Führerscheine von 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Führerscheine von 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Führerscheine von 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Für ältere Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten ebenfalls spezifische Fristen, die vom Geburtsjahr des Inhabers abhängen. Zum Beispiel müssen Führerscheine, die vor 1953 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Öffentliche Diskussion und Kritik

Die Diskussion um den Pflichtumtausch alter Führerscheine sorgt für rege Debatten in der Öffentlichkeit. Eine Umfrage zeigt, dass 33% der Leser die EU-Vorgaben ablehnen und den Umtausch als überflüssig empfinden. 22% der befragten Personen ziehen sogar Bußgelder für den alten Führerschein vor. Kritische Stimmen zum bürokratischen Aufwand und der Rolle der EU sind in den Kommentarspalten zahlreich vertreten.

Besonders im Hinblick auf die weiterhin bestehenden Datenschutzbedenken und den möglichen Zugriff des Staates auf persönliche Daten äußern viele Bürger ihr Misstrauen gegenüber den Behörden. Einige Autofahrer berichten jedoch von positiven Erfahrungen beim Umtausch und empfinden den Prozess als unkompliziert.

Die Kosten für den neuen Führerschein belaufen sich auf ungefähr 30 Euro, während ein Bußgeld für einen alten Führerschein bei 10 Euro liegt. Diese Aspekte zeigen, dass die Diskussion um den Führerscheinumtausch nicht nur eine verwaltungstechnische Angelegenheit ist, sondern auch tiefere gesellschaftliche Fragen aufwirft.

Für weitere Informationen zu den notwendigen Schritten und Fristen können Interessierte die Seiten der Gemeinde Ried, der Bundesregierung und von Focus konsultieren.