Bürgerversammlung in Obergriesbach: Ihre Stimme zählt am 22. Oktober!

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Bürgerversammlung in Obergriesbach am 22. Oktober 2025 um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus. Alle Bürger sind eingeladen!

Bürgerversammlung in Obergriesbach am 22. Oktober 2025 um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus. Alle Bürger sind eingeladen!
Bürgerversammlung in Obergriesbach am 22. Oktober 2025 um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus. Alle Bürger sind eingeladen!

Bürgerversammlung in Obergriesbach: Ihre Stimme zählt am 22. Oktober!

Die Gemeinde Obergriesbach lädt alle Bürgerinnen und Bürger zur Bürgerversammlung am 22. Oktober 2025 ein. Diese beginnt um 19.00 Uhr im Gemeinschaftshaus in Obergriesbach. Ziel dieser Versammlung ist es, die Anwohner über aktuelle Themen zu informieren und Raum für Bürgerfragen zu schaffen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Bericht des 2. Bürgermeisters, Daniel Schulz, sowie die Möglichkeit für die Bürger, Ihre Anliegen vorzubringen. Fragen, die spezielle Unterlagen zur Beantwortung benötigen, sollten jedoch spätestens drei Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, um eine umfassende Klärung zu ermöglichen.

In Bayern sind Gemeinden gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten. Diese Verpflichtung wird durch die Gesetze-Bayern unterstützt, die auch besagt, dass auf Verlangen des Gemeinderats diese Versammlungen auch öfter stattfinden können. Für größere Gemeinden wie Obergriesbach gilt, dass die Versammlung in einem öffentlich zugänglichen Raum stattfinden muss, was hier das Gemeinschaftshaus darstellt. Zudem können auch digitale Formate in Betracht gezogen werden, sodass Bürger sich über das Internet zuschalten können.

Relevanz der Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung spielt eine entscheidende Rolle für die Information und Beteiligung der Gemeindebürger. Laut Bayernportal dient sie der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen, die innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden müssen. Dies zeigt, dass die Stimme der Bürger in der politischen Arbeit der Gemeinde von großer Bedeutung ist.

Ein weiterer Aspekt sind die Regelungen zur Tagesordnung der Versammlung. Diese darf ausschließlich gemeindliche Angelegenheiten umfassen. Auch hierzu gibt es Fristen: Eine Ergänzung der Tagesordnung kann bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beantragt werden. Die Leitung der Versammlung obliegt der 2. Bürgermeister, die in diesem Fall von Daniel Schulz übernommen wird.