Kostenlose Vorträge zu Vorsorge, Pflege & Demenz in Friedberg!

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Das Büro für Senioren der Stadt Friedberg lädt zu kostenfreien Vorträgen zu Vorsorge, Vollmachten und Pflege am 27. Januar 2026 ein.

Kostenlose Vorträge zu Vorsorge, Pflege & Demenz in Friedberg!

Das Büro für Senioren, Integration und Soziales (S.I.S.) der Stadt Friedberg lädt zu einer informativen Vortragsreihe ein, die am 27. Januar 2026 beginnt. Die Veranstaltungen bieten wertvolle Einsichten zu entscheidenden Themen wie Vorsorge, Vollmachten, Wohnberatung, Vererben, dem sogenannten „Enkeltrick“, Pflege und Demenz. Der erste Vortrag mit dem Titel „Selbstbestimmt durchs Leben – Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht & Patientenverfügung“ findet am Dienstag, den 27. Januar von 18 bis 20 Uhr im Evangelischen Gemeindesaal Der Gute Hirte, Herrgottsruhstraße 1 ½, 86316 Friedberg statt. Die Referentin, Nicola Spatz, Juristin vom Betreuungsverein der Caritas Aichach-Friedberg, wird den Teilnehmern wertvolle Informationen an die Hand geben.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei, jedoch wird eine Anmeldung bis zum 21. Januar 2026 empfohlen. Interessierte können sich bei Ulrike Proeller unter der Telefonnummer 0821 6002-619 oder via E-Mail an ulrike.proeller@friedberg.de anmelden.

Relevanz der Vorsorge

Die Diagnose Demenz stellt viele betroffene Familien vor große Herausforderungen und weckt Sorgen um die zukünftige Lebensgestaltung. Es ist essenziell, frühzeitig über wichtige Entscheidungen zu sprechen, insbesondere hinsichtlich der Vertretung in finanziellen Angelegenheiten, Pflegewünschen und der Erbschaft. Diese Themen sollten schriftlich festgehalten werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine rechtzeitige Ausstellung einer Vorsorgevollmacht ist notwendig, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist, um sicherzustellen, dass eine Vertrauensperson wichtige Entscheidungen treffen kann, falls dies selbst nicht mehr möglich ist. Informationen hierzu liefert Wegweiser Demenz, wo auch erläutert wird, dass detaillierte Regelungen in solchen Vollmachten wichtig sind.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer ausgewählten Person, im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln, etwa bei Geldangelegenheiten und medizinischen Entscheidungen. Aufgabe und Verantwortung können auf mehrere Personen verteilt werden, wobei es auch sinnvoll sein kann, die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.

Betreuungs- und Patientenverfügungen

Die Betreuungsverfügung bietet eine wichtige Alternative zur Vorsorgevollmacht, besonders wenn keine Vertrauensperson zur Verfügung steht oder juristische Kontrolle gewünscht ist. Sie ermöglicht es, Wünsche zur gesetzlichen Vertretung festzulegen, auch wenn der Betroffene nicht mehr alle seine Rechte ausüben kann. Zusätzlich können in einer Patientenverfügung spezifische Wünsche zu medizinischen Maßnahmen festgehalten werden, was insbesondere für Demenzkranke von Bedeutung ist. Die Regelungen können sowohl künstliche Ernährung als auch Wiederbelebungsmaßnahmen betreffen.

Darüber hinaus ist es ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass der aktuelle Patientenwille beachtet wird. Demenzhilfe Deutschland weist darauf hin, dass auch bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit noch Gestaltungsmöglichkeiten in der Betreuungsverfügung vorhanden sind, was den rechtlichen Rahmen für betroffene Personen erweitern kann.