Hauptstraße R6: Ab Februar halbseitige Sperrung - Anwohner informiert!
Halbseitige Sperrung der Hauptstraße R6 in Wenzenbach vom 18. Februar bis 6. März 2026. Gehweg voll gesperrt.
Hauptstraße R6: Ab Februar halbseitige Sperrung - Anwohner informiert!
Ab dem 18. Februar 2026 kommt es in Wenzenbach zu einer halbseitigen Straßensperrung der Hauptstraße R6. Dieser Zeitraum ist bis voraussichtlich zum 6. März 2026 angesetzt. Die betroffene Stelle befindet sich in Höhe der Hausnummern 26 und 30. Während dieser Zeit wird der Gehweg dort voll gesperrt, was für die Anwohner gewisse Einschränkungen mit sich bringen könnte. Die Gemeinde bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die diese Maßnahme möglicherweise verursachen wird, wie Wenzenbach berichtet.
Für die Durchführung dieser halbseitigen Sperrung müssen die geltenden Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen, auch bekannt als RSA, eingehalten werden. Laut den Vorgaben dürfen bei innerörtlichen halbseitigen Sperrungen ohne Ampel die Regelpläne B I/2 oder B IV/2 angewendet werden, so Stvo2Go. Dies ist entscheidend, um die Sicherheit sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeiter vor Ort zu gewährleisten.
Verkehrsmaßnahmen und Sicherheit
Besonders wichtige Punkte bei dieser Art von Sperrungen sind die Absicherung des Bereichs und die Führung des Verkehrs. Die Absperrungen auf den innerörtlichen Gehwegen werden mit Absperrschrankengittern und gelben Rundstrahlern eingerichtet. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Fußgänger und Fahrzeuge in den abgesperrten Bereichen nicht gefährdet werden.
Der Umgang mit halbseitigen Sperrungen kann auch variieren. Es gibt modifizierte Regelpläne, die unterschiedliche Situationen abdecken, wie beispielsweise die halbseitige Sperrung mit oder ohne Gehwegvollsperrung sowie mit Rundstrahlern oder Haltverboten. So können die Modifikationen vornehmen werden, um den speziellen Gegebenheiten vor Ort Rechnung zu tragen und möglichst wenig Störungen zu verursachen.
Die Anwohner sollten sich rechtzeitig auf diese Veränderungen einstellen und mögliche Umleitungen in Betracht ziehen. Die Gemeinde appelliert an alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, während dieser Zeit besondere Vorsicht walten zu lassen und den Anweisungen der Verkehrsschilder und der Baustellenabsicherung Folge zu leisten. Weitere Informationen zu den Regelplänen befinden sich auf der Webseite von Stvo2Go. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf während der Sperrfrist zu ermöglichen.