Öffentliche Beteiligung zur Änderung des Bebauungsplans in Schwandorf

Der Planungs- und Umweltausschuss der Großen Kreisstadt Schwandorf hat einen wichtigen Schritt in der Stadtentwicklung gemacht. Am 26. September 2024 billigt der Ausschuss den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 69 „Bellstraße“. Diese Änderung betrifft die Gestaltung und Nutzung des Gebiets.

Öffentliche Beteiligung

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Die Vorentwurfsunterlagen sind vom 31. Oktober 2024 bis einschließlich 5. Dezember 2024 auf der Homepage der Stadt Schwandorf einsehbar. Interessierte Bürger können die Informationen unter „Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell“ abrufen. Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus zur Verfügung. Diese sind im Sachgebiet Stadtplanung im Westflügel, Erdgeschoss Ebene -1, zu finden. Der Zugang ist barrierefrei über den Haupteingang Spitalgarten 1 in Schwandorf möglich.

Stellungnahmen einreichen

Während der Veröffentlichungsfrist können Bürger Stellungnahmen zu den Zielen und Zwecken der Planung abgeben. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an die Stadtverwaltung gesendet werden. Die E-Mail-Adresse dafür lautet bauleitplanverfahren@schwandorf.de. Alternativ können die Stellungnahmen auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Stadt Schwandorf lädt alle Bürger ein, sich aktiv an der Planung zu beteiligen.

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