Winterdienst in Regensburg: Eigentümer müssen Gehwege sichern

Der Winter steht vor der Tür. Die Stadt Regensburg bereitet sich auf die kalte Jahreszeit vor. Verkehrsbehinderungen durch Schnee und Glätte sind nicht auszuschließen. Die Stadtverwaltung erinnert die Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, die öffentlichen Gehwege zu sichern. Diese Verpflichtung gilt für alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken in geschlossenen Ortslagen.

Pflichten der Grundstückseigentümer

Alle Eigentümer müssen die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen und streuen. Dies gilt auch für Hinterliegergrundstücke, die über einen Privatweg erschlossen sind. Bei Erbbau-, Nießbrauch- oder Wohnungsrechten sind die Inhaber dieser Rechte verantwortlich. Die Gehwege sind auf der gesamten Straßenfrontlänge zu räumen. Bei mehreren angrenzenden Straßen müssen die Gehwege jeder Straße gesichert werden. Ist kein Bürgersteig vorhanden, muss eine Fläche von 1,50 Metern am Fahrbahnrand geräumt werden.

Räum- und Streupflicht

Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr. Gehwege sind von Schnee und Eisplatten zu befreien. Bei Glätte sind sie mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand zu streuen. Die Verwendung von Streusalz ist verboten, außer in bestimmten Fällen wie bei Treppen oder starken Steigungen.

Schneeablagerungsfläche

Die Stadt weist auf dem Unteren Wöhrd eine Ablagerungsfläche für Schnee aus. Diese Fläche ist für Schnee gedacht, der nicht am Fahrbahn- oder Bürgersteigrand abgelagert werden kann.

Wissenswertes zum Winterdienst ist auf der Webseite der Stadt Regensburg zu finden. Dort gibt es Informationen zur Broschüre „Mobil trotz Schnee und Eis“ sowie zur aktuell geltenden Sicherungsverordnung. Auch im Winter 2024 / 2025 werden Treppenauf- und -abgänge an Brücken gesperrt. Diese Sperrungen betreffen die bereits im letzten Winter gesperrten Bereiche. Teilsperrungen können aus haftungsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden.

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