Jetzt Zählerstände für Garten- und Unterwasserzähler ablesen!

Die Ablesung der Garten- und Unterwasserzähler für die Jahresabrechnung steht an. Die Zählerstände müssen selbst abgelesen werden. Die Meldung muss bis spätestens Ende Dezember des jeweiligen Abrechnungsjahres an die zuständige Stelle für Verbrauchsgebühren erfolgen. Dies geschieht ausschließlich in Schriftform.

Ablesung und Meldung

Die Ablesung kann über ein Formular auf der Homepage erfolgen. Alternativ ist eine direkte Meldung per E-Mail möglich. Auch das Formular im Mitteilungsblatt, das in den Ausgaben November und Dezember erscheint, kann genutzt werden. Versäumte Meldungen werden nicht berücksichtigt.

Eichjahr beachten

Zusätzlich ist das Eichjahr der Garten- und Unterwasserzähler zu überprüfen. Ungeeichte Zähler werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Wenn das Eichjahr abgelaufen ist, müssen diese Zähler eigenständig ersetzt werden. Ein Termin zur erneuten Verplombung muss mit dem Klärwärter vereinbart werden.

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