Bodenrichtwerte 2024: Einblick in die neuen Werte im Landkreis Cham
In einer aktuellen Mitteilung hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cham die neuen Bodenrichtwerte bekannt gegeben, die zum Stichtag 1. Januar 2024 ermittelt wurden. Diese Werte sind entscheidend für die Bewertung von Grundstücken und können sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Bedeutung sein.
Die Bodenrichtwerte sind eine Art Orientierungshilfe, die zeigt, wie viel ein Quadratmeter Grundstück in einem bestimmten Gebiet wert ist. Diese Werte werden regelmäßig aktualisiert, um den sich ändernden Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgt im Rahmen des § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV).
Einblick in die Bodenrichtwertkarte
Die Bürger haben die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte und die dazugehörigen Vorbemerkungen zur Bodenrichtwertkarte in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein einzusehen. Diese Einsichtnahme ist vom 24. September 2024 bis zum 25. Oktober 2024 möglich. Die Geschäftsstelle befindet sich im Rathaus Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11, und ist während der allgemeinen Dienststunden geöffnet.
Für weitere Informationen können Interessierte auch direkt beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landratsamt Cham nachfragen. Die Kontaktaufnahme ist sowohl telefonisch unter 09971/78-377 als auch per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-cham.de möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, die Informationen über eine Web-Anwendung zu bestellen, die auf der Website des Landkreises Cham verfügbar ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Auskünfte über die Bodenrichtwerte gebührenpflichtig sind, gemäß dem Kostengesetz und dem dazugehörigen Kostenverzeichnis. Dies bedeutet, dass für die Bereitstellung dieser Informationen eine Gebühr erhoben wird, die im Voraus zu entrichten ist.