Wichtige Sitzung des Gemeinderats Sünching: Pläne für die Zukunft!
Am 16.09.2025 tagt der Gemeinderat Sünching im Sitzungssaal zur Besprechung wichtiger Bau- und Satzungsthemen.

Wichtige Sitzung des Gemeinderats Sünching: Pläne für die Zukunft!
Am Dienstag, den 16. September 2025, findet um 20:00 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates Sünching statt. Diese wird im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Sünching abgehalten. Die Tagesordnung umfasst mehrere wichtige Punkte, die für die kommunale Entwicklung von großer Bedeutung sind. Dazu gehören die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans Sünching durch das Deckblatt 05 sowie der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Hopfengarten II“. Zusätzlich stehen die Erlass von neuen Satzungen für Stellplätze und Spielplätze sowie die Bestellung eines Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreters für die Kommunalwahl 2026 auf der Agenda.
Robert Spindler, der 1. Bürgermeister der Gemeinde Sünching, unterzeichnete die Bekanntmachung, die am 10. September 2025 veröffentlicht wurde.
Der Flächennutzungsplan, der bereits in der Sitzung thematisiert wird, ist laut den Informationen von baden-wuerttemberg.de ein vorbereitender Bauleitplan, der die allgemeine Bodennutzung in der Gemeinde darstellen soll. Dies beinhaltet auch Flächen für Bebauung, Grünflächen sowie Einrichtungen des Gemeinbedarfs wie Schulen und Kindergärten. Der Flächennutzungsplan muss zwingend eine Begründung enthalten und wird von den zuständigen Behörden, abhängig von der Gemeindeart, genehmigt und geprüft.
In Sünching ist die Änderung dieses Plans durch das Deckblatt 05 von zentraler Relevanz, da er die zukünftige städtebauliche Entwicklung in einem bestimmten Gebiet festlegt.
Wichtigkeit des Bebauungsplans
Die Sitzung widmet sich auch dem Bebauungs- und Grünordnungsplan, der einen verbindlichen Bauleitplan darstellt. Dieser Plan schafft notwendiges Baurecht und ermöglicht eine präzise städtebauliche Ordnung. Er wird in der Regel aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, kann aber auch parallel aufgestellt werden. Die spezifischen Festlegungen im Bebauungsplan sind für die Erschließungsplanung und zukünftige Baugenehmigungen von großer Bedeutung, da er verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit von Bebauungen enthält.
Wie juracademy.de erläutert, gilt die Regelung, dass Bebauungspläne abweichend vom Flächennutzungsplan unter bestimmten Bedingungen auch ohne dessen Existenz aufgestellt werden können.
Das Interesse an der Sitzung am 16. September ist hoch, da sie nicht nur die zukünftige Entwicklung des Gebiets „Am Hopfengarten“ beeinflusst, sondern auch grundlegende Entscheidungen über kommunale Satzungen und die Verwaltung in der Gemeinde Sünching betrifft. Nach der öffentlichen Sitzung ist eine nichtöffentliche Sitzung vorgesehen, was bedeutet, dass einige Tagesordnungspunkte vertraulich behandelt werden.