Wichtige Planänderung: Nur ein Mehrfamilienhaus in Lorenzen West!
Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplans "Lorenzen West, Teil III" in Lappersdorf: Einsichtnahme und Stellungnahmen bis 13.03.2026.
Wichtige Planänderung: Nur ein Mehrfamilienhaus in Lorenzen West!
Am 31. Januar 2026 wurde die Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Lorenzen West, Teil III“ veröffentlicht. Der Marktgemeinderat hat am 6. Mai 2025 den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen, um den sich verändernden Wohnbedürfnissen gerecht zu werden. Dieser Schritt folgt auf die Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 15. Dezember 2025, in der der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt wurde, wie lappersdorf.de berichtet.
Der Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich über die Flurnummern 944/154 und 944/155 in der Gemarkung Hainsacker. Ursprünglich sah der Plan den Bau von drei Mehrfamilienhäusern auf der Flurnummer 944/154 und einem weiteren Mehrfamilienhaus auf 944/155 vor. Angesichts der fehlenden Nachfrage nach Mehrfamilienhäusern wurde dieser Plan jedoch angepasst. Nun wird nur noch eine Parzelle für ein Mehrfamilienhaus vorgesehen, während der Rest der Fläche für Einfamilienhäuser genutzt werden soll.
Detailinformationen zur Planung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 3.483 m², die unterhalb der Schwellengröße von 20.000 m² liegt. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt, ohne dass eine Umweltprüfung notwendig ist. Es gibt laut den gesichteten Unterlagen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB.
Die Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan werden im Zeitraum vom 9. Februar 2026 bis 13. März 2026 sowohl im Internet als auch im Rathaus zur Einsichtnahme bereitgestellt. Interessierte Bürger können ihre Anregungen elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse von Kathrin Riederer (kathrin.riederer@lappersdorf.de) übersenden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass fristgerechte Stellungnahmen für die anschließende Beschlussfassung relevant sind; verspätete Einwendungen könnten unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz und Veröffentlichung
Im Kontext der vorliegenden Planungsunterlagen wird die Vertraulichkeit personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem BauGB ausdrücklich betont. Die Veröffentlichung dieser Informationen wurde vom Ersten Bürgermeister Christian Hauner am 5. Januar 2026 durchgeführt, um Transparenz über die aktuellen Entwicklungen in der Gemeinde zu gewährleisten.