Stromzählerablesung beginnt: So klappt's im Landkreis!
In Obergriesbach beginnt am 21. Dezember die Selbstablesung von Stromzählerständen. Informieren Sie sich hier über den Ablauf.
Stromzählerablesung beginnt: So klappt's im Landkreis!
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) führt zum Jahreswechsel eine umfassende Zählerstandserfassung in ihrem Netzgebiet durch. Am 21. Dezember beginnt die Selbstablesung, auf die viele Haushalte im Netzgebiet im Dezember mit einem Informationsbrief vorbereitet werden. Die Erfassung durch die Haushalte selbst ist eine wichtige Maßnahme, um den Stromverbrauch präzise abzubilden und die Abrechnung der Stromlieferanten zu erleichtern. Grundsätzlich spielt der Stromlieferant der Haushalte bei der Ablesung keine Rolle, da der abgelesene Zählerstand direkt an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet wird, wie obergriesbach.de berichtet.
In Mehrfamilienhäusern werden die Zählerstände teilweise von Ortsbevollmächtigten (OBVs) abgelesen. Diese OBVs besuchen die Gebäude zwischen dem 21. Dezember und dem 20. Januar. Sie sind verpflichtet, sich durch eine Bescheinigung sowie einen Personalausweis auszuweisen. Bei Zweifeln an der Befugnis der Ableser steht allen Bürgern eine kostenfreie Rufnummer zur Verfügung: 0800 539 638 1. Auch E-Mails an obv@lew.de können bei Fragen zur Ablesung versendet werden.
Digitale und analoge Zähler
Für die Selbstablesung ist es wichtig, die korrekte Kennziffer zu wählen, die auf dem Zählerdisplay angezeigt wird. Bei digitalen Zählern ist die Kennziffer 1.8.0 für den aktuellen Zählerstand entscheidend, während 1.8.1 und 1.8.2 für Hochtarif und Niedertarif stehen. Bei Einspeisung von Solarstrom ins LEW-Netz wird der Zählerstand unter der Kennziffer 2.8.0 angezeigt, so lew.de erklärt.
Die Vielfalt der Stromzähler ist ein weiterer Aspekt, der für Verbraucher wichtig ist. Man unterscheidet zwischen analogen, digitalen und intelligenten Zählern. Analoge Zähler, bekannt als Ferraris-Zähler, verwenden eine mechanische Drehscheibe zur Anzeige des Zählerstands. Diese Zähler haben eine Eichfrist von 16 Jahren und sind in der Regel kostengünstig im Unterhalt. Digitale Zähler, die bis 2032 analoge Zähler ersetzen sollen, zeigen den aktuellen Leistungsstand an und speichern Verbrauchsdaten für zwei Jahre. Für moderne Messeinrichtungen liegen die maximalen Kosten bei 25 Euro pro Jahr, wie die Verbraucherzentrale unter verbraucherzentrale.de darstellt.
Die Ablesung des Zählerstands ist ein wesentlicher Bestandteil des Stromverbrauchs und der Abrechnung. Damit alle Beteiligten, sei es durch Selbstablesung oder durch die Ansprache von OBVs, bestmöglich informiert sind, sollten sich die Haushalte rechtzeitig auf diesen Vorgang vorbereiten. Aktuelle Informationen zur Selbstablesung sind auf der Website der LEW Verteilnetz GmbH verfügbar.