In Stormarn gibt es aktuell ein wichtiges Thema, das sich um den Führerschein dreht. Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat, sollte jetzt hellhörig werden! Denn gemäß § 24a FeV muss dieser bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Das klingt vielleicht nach einer lästigen Pflicht, ist aber wichtig, um mit einem gültigen Dokument auf der Straße unterwegs zu sein. Die Fristen für den Umtausch sind stufenweise geregelt, was bedeutet, dass man nicht einfach bis zur letzten Minute warten sollte. Ein wenig Vorlaufzeit kann nicht schaden, denn die Bearbeitung dauert mindestens zwölf Wochen.

Nach dem Umtausch kann man den neuen Kartenführerschein auf Wunsch an das zuständige Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt schicken lassen. Praktisch, oder? Aber aufgepasst, in Bad Oldesloe, dem Amt Bad Oldesloe-Land und dem Amt Itzstedt läuft das Ganze ein bisschen anders. Hier gilt es, sich direkt vor Ort zu kümmern. Und keine Sorge, der alte Führerschein wird bei der Abholung entweder eingezogen oder, wenn gewünscht, entwertet und zurückgegeben. Das ist doch mal eine gute Nachricht für alle, die sich um den Umtausch kümmern müssen!

Fristen und Regelungen im Detail

Wenn du deinen Führerschein zwischen 2002 und 2013 bekommen hast, gilt es, die Fristen genau im Auge zu behalten. Hier ein kleiner Überblick: Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Die Fristen verlängern sich bis zum 19. Januar 2033 für alle, die zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 ihren Schein erhalten haben. Und auch für die älteren Generationen gibt es spezielle Regelungen: Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, um zu handeln. Ein bisschen wie ein Wettlauf gegen die Zeit, nicht wahr?

Das Ganze ist Teil einer EU-Richtlinie, die den Umtausch nationaler Führerscheine in das einheitliche EU-Kartenformat vorsieht. Ziel ist es, eine europaweite Standardisierung zu erreichen und den Datenaustausch zu vereinfachen. Übrigens, die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei unverändert – man muss also keine erneute Fahrprüfung ablegen oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Wie praktisch!

Was wird benötigt?

Für den Umtausch sind ein paar Unterlagen nötig: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von etwa 25 Euro. Wer einen alten Papierführerschein hat, der von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift anfordern. Diese kann man ganz unkompliziert per Post, telefonisch oder online beantragen. Es gibt also einige Schritte, aber die Mühe lohnt sich!

Wenn du den Umtausch verpasst, bist du zwar weiterhin im Besitz deiner Fahrerlaubnis, fährst aber mit einem ungültigen Dokument. Das kann bei einer Kontrolle ziemlich unangenehm werden, denn es droht ein Bußgeld von etwa 10 Euro. Und das gilt nicht nur für die Polizei; auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn dein Führerschein abgelaufen ist. Daher, lieber gleich auf Nummer sicher gehen und rechtzeitig umtauschen!

Der Ablauf im Detail

Was muss man nun also konkret tun, um seinen Führerschein umzutauschen? Als Erstes sollte man sich ein biometrisches Passfoto anfertigen lassen. Dann – ganz wichtig – einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde buchen, denn ohne Termin geht meistens gar nichts. Der Antrag kann oft sogar online heruntergeladen werden, das spart Zeit. Am Tag des Termins nimmst du deinen alten Führerschein, deinen Ausweis, das Foto und den ausgefüllten Antrag mit. Dort wird der alte Führerschein entwertet oder einbehalten, und du bekommst in der Regel deinen neuen Führerschein innerhalb von 2 bis 6 Wochen per Post zugeschickt.

Ein kleiner Hinweis am Rande: Wenn du deinen alten Führerschein verloren hast, gibt es auch dafür eine Lösung. Ein Ersatz ist bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich, allerdings musst du dann mit zusätzlichen Kosten rechnen. In vielen Fällen ist das ganz schön viel Aufwand für ein Stück Plastik, aber hey, so ist das Leben.