Bebauungsplanänderung in Albersdorf: Wichtige Infos für Anwohner

Die Gemeinde Albersdorf hat kürzlich einen bedeutenden Schritt in der Stadtplanung unternommen. In einer Sitzung am 23. April 2024 hat die Gemeindevertretung die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 beschlossen. Dieser Plan betrifft ein Gebiet, das sich nördlich der bebauten Grundstücke an der Greifenberger Straße, Gartenstraße und Danziger Straße erstreckt und bis zu einer Tiefe von etwa 130 Metern von der Gartenstraße reicht.

Der neue Bebauungsplan, der sowohl eine Planzeichnung als auch einen erläuternden Text umfasst, wird am 20. August 2024 in Kraft treten. Ab diesem Datum können interessierte Bürger die Details des Plans einsehen. Die Unterlagen sind in der Amtsverwaltung Mitteldithmarschen, im Verwaltungsgebäude in der Roggenstraße 14 in Meldorf, Zimmer 2.10, während der regulären Öffnungszeiten zugänglich. Darüber hinaus sind die Informationen auch online auf der Website der Gemeinde unter www.mitteldithmarschen.de verfügbar.

Wichtige Fristen und Vorschriften

Es ist wichtig zu beachten, dass erhebliche Verstöße gegen die im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegten Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich geltend gemacht werden müssen. Andernfalls werden diese Verstöße als unbeachtlich angesehen. Dies gilt auch für Mängel im Abwägungsprozess, die ebenfalls innerhalb der gleichen Frist angesprochen werden müssen.

Zusätzlich wird auf die Regelungen bezüglich möglicher Entschädigungsansprüche hingewiesen, die durch den neuen Bebauungsplan entstehen könnten. Diese Ansprüche müssen ebenfalls fristgerecht geltend gemacht werden, um nicht zu verfallen. Die Gemeinde Albersdorf hat sich verpflichtet, alle relevanten Informationen transparent zu kommunizieren und die Bürger über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem neuen Bebauungsplan zu informieren.

Die Bekanntmachung wird in Übereinstimmung mit den Hauptsatzungsregelungen an den beiden Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Albersdorf vom 12. August 2024 bis einschließlich 20. August 2024 veröffentlicht. Zudem wird die amtliche Bekanntmachung, einschließlich der auszulegenden Unterlagen, am 12. August 2024 auf der Internetseite des Amtes Mitteldithmarschen bereitgestellt.

Die Gemeinde Albersdorf zeigt mit diesem Schritt ihr Engagement für eine geordnete und transparente Stadtentwicklung. Die Bürger sind eingeladen, sich aktiv mit den neuen Planungen auseinanderzusetzen und ihre Meinungen einzubringen.

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