Albersdorf: Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Die Gemeinde Albersdorf hat einen bedeutenden Schritt in der Stadtplanung gemacht. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport von Schleswig-Holstein hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Diese Entscheidung wurde am 1. August 2024 offiziell bekannt gegeben und folgt auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 23. April 2024.
Die genehmigte Änderung betrifft ein spezifisches Gebiet in Albersdorf, das sich westlich der Westerstraße Nr. 2 a und 4 sowie südlich der Friedrichstraße Nr. 19 bis 21 erstreckt. Zudem umfasst es auch Flächen östlich der Gieselau. Diese Anpassungen im Flächennutzungsplan sind wichtig, um zukünftige Entwicklungen und die Nutzung von Bauflächen zu steuern.
Einblick in die Planungsdetails
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans ist das Ergebnis eines umfassenden Verfahrens, das mehrere Schritte umfasst. Zunächst wurde der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung am 19. September 2023 gefasst. Danach folgte eine öffentliche Bekanntmachung, die vom 2. bis 10. Oktober 2023 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde ausgehängt wurde. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe fand zwischen dem 30. Januar und dem 1. März 2024 statt. Während dieser Zeit konnten alle Interessierten die Unterlagen einsehen und ihre Meinungen äußern. Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen am 23. April 2024 geprüft und die Änderungen schließlich beschlossen.
Für alle, die sich für die Details der 18. Änderung des Flächennutzungsplans interessieren, stehen die entsprechenden Dokumente in der Amtsverwaltung Mitteldithmarschen zur Einsicht bereit. Diese sind im Verwaltungsgebäude in der Roggenstraße 14 in Meldorf zu finden. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch online auf der Webseite der Gemeinde unter www.mitteldithmarschen.de verfügbar.
Es ist wichtig zu beachten, dass mögliche Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb eines Jahres schriftlich geltend gemacht werden müssen, um berücksichtigt zu werden. Dies betrifft auch Mängel im Abwägungsprozess, die ebenfalls innerhalb dieser Frist angesprochen werden sollten.
Die Bekanntmachung der Genehmigung wird vom 7. bis 15. Oktober 2024 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Albersdorf veröffentlicht. Diese Schritte sind Teil des transparenten Verfahrens, das die Gemeinde verfolgt, um die Bürger über wichtige Entwicklungen in der Stadtplanung zu informieren.