Fördermöglichkeiten für Integrationsprojekte im Landkreis Bautzen bis 2026
In Bautzen tut sich was – und zwar im Bereich der Arbeitsmarktintegration! Wenn Sie ein Projekt im Kopf haben, das dazu beitragen könnte, die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern, dann sollten Sie jetzt hellhörig werden. Denn bis zum 31. Oktober 2026 haben Sie die Möglichkeit, Förderanträge für Kleinprojekte einzureichen. Hierbei gibt es zahlreiche spannende Optionen, die Sie erkunden können.
Förderfähig sind unter anderem zeitlich befristete Vorhaben, die sich um die sprachliche Vorbereitung, berufliche Orientierung oder den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung drehen. Auch Willkommens- und Onboarding-Angebote für internationale Fachkräfte und Auszubildende fallen in diesen Bereich. Die Bandbreite der förderfähigen Ausgaben ist ebenfalls beeindruckend: Von projektbezogenen Sachausgaben über Raumnutzung bis zu Fahrtkosten und Lehrmaterialien – hier gibt es viele Möglichkeiten, um Ihr Projekt zu finanzieren!
Wer kann sich bewerben?
Der Kreis der Antragsteller ist vielfältig. Gemeinnützige Vereine, Städte, Gemeinden, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie migrantische Selbstorganisationen können sich um die Förderung bemühen. Auch Arbeitgeber mit Sitz im Landkreis Bautzen sind antragsberechtigt, insbesondere wenn das Projekt über die üblichen betrieblichen Verpflichtungen hinausgeht und echten Integrationsmehrwert bietet.
Die Förderhöhe ist ebenfalls verlockend: Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden, mit einem Förderbetrag zwischen 200 und 8.000 Euro pro Projekt. Bei Veranstaltungen, die nicht länger als drei Tage dauern, liegt die Obergrenze bei 700 Euro. Es lohnt sich also, kreativ zu werden und neue Ansätze zur Integration zu entwickeln.
Wichtige Fristen und Anforderungen
Ein wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten: Der schriftliche Antrag muss formlos beim Landratsamt Bautzen eingereicht werden. Neben einer kurzen Projektbeschreibung müssen auch ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zum Antragsteller und zum geplanten Durchführungszeitraum mitgeliefert werden. Und das Wichtigste: Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben! Die Durchführung muss bis zum 30. November 2026 abgeschlossen sein, und die Abrechnung erfolgt anschließend fristgerecht.
Für alle, die bereits einen Zuwendungsbescheid bis zum 23. November 2023 erhalten haben, gelten andere Nachweispflichten. Hier sind Verwendungsnachweise, Projektberichte und Beleglisten gefragt. Ab dem 24. November 2023 wird es dann spezifische Nachweise für verschiedene Projektarten geben, die Sie ebenfalls im Hinterkopf behalten sollten.
Auf zur Integration!
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht also nicht. Nichts desto trotz, die Chancen stehen gut! Die Integrationsprojekte sind eine hervorragende Gelegenheit, um nicht nur das eigene Engagement zu zeigen, sondern auch um einen echten Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Also, warum nicht gleich den Stift zücken und die Ideen zu Papier bringen? Jeder Beitrag zählt – und vielleicht wird Ihr Projekt schon bald Teil der Erfolgsstory in Bautzen!
Für weitere Informationen und zur Klärung von Fragen stehen die Kontaktdaten des Ansprechpartners im Landratsamt Bautzen auf der Seite des Integrationsbeauftragten zur Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit und bringen Sie frischen Wind in die Integrationsarbeit!
