Führerscheinumtausch in Gießen: Frist bis 19. Januar 2027 für Fahrerlaubnisse aus 2002 bis 2004
Es gibt Neuigkeiten, die die Autofahrer in Gießen betreffen! Wenn du deinen Führerschein zwischen 2002 und 2004 erhalten hast, solltest du unbedingt aufhorchen. Bis zum 19. Januar 2027 musst du deinen unbefristeten Kartenführerschein umtauschen. Ja, das ist kein Scherz! Der Landkreis Gießen rät dazu, den Antrag frühzeitig zu stellen – du willst ja nicht in letzter Minute im Stress sein, oder? Das Ausstellungsdatum findest du übrigens auf der Vorderseite deines Führerscheins unter Ziffer 4a.
Eine kleine Anekdote: Wer vor 1953 das Licht der Welt erblickt hat, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, um sein Dokument zu erneuern. Also, falls du in dieser Kategorie bist, kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen. Aber für alle anderen gilt: Der Umtausch ist einfach, und eine neue Fahrprüfung oder ein Sehtest ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, und nur das Dokument wird erneuert. Der neue EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren – also ist das auch kein kurzfristiger Spaß.
Was du für den Umtausch brauchst
Für den Antrag brauchst du ein paar Unterlagen. Dazu zählen dein bisheriger Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Passfoto. Falls du mit einem Reisepass ankommst, denke daran, dass eine Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist, erforderlich ist. Und ja, die Umtauschgebühr beträgt 26,50 Euro. Wenn du deinen neuen Führerschein nach Hause geschickt haben möchtest, sind es sogar 32,80 Euro, inklusive Versand.
Die Fristen im Überblick
Aber Moment! Lass uns die Fristen ein wenig aufdröseln. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Hier ein kurzer Überblick über die Fristen nach Ausstellungsjahr:
- 2002–2004: bis 19. Januar 2027
- 2005–2007: bis 19. Januar 2028
- 2008: bis 19. Januar 2029
- 2009: bis 19. Januar 2030
- 2010: bis 19. Januar 2031
- 2011: bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Für die Generation, die zwischen 1953 und 1976 geboren wurde, sind bereits einige Fristen abgelaufen, also schnell nachschauen und handeln! Und das ist wichtig: Wer den Umtausch versäumt, macht sich strafbar und kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro riskieren. Das wäre doch echt ärgerlich, oder?
So läuft der Umtausch ab
Der Umtausch selbst ist eine Verwaltungsangelegenheit, die du bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes erledigen kannst. In vielen Städten, auch hier in Gießen, hast du die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, ohne dass du eine eID benötigst. Alternativ kannst du auch einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde oder in der Außenstelle in Grünberg vereinbaren. Das Antragsformular kannst du dir bequem vorher herunterladen und ausfüllen.
Zusätzlich müssen einige Besonderheiten beachtet werden: Falls dein alter Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, benötigst du eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kannst du per Post, telefonisch oder online anfordern. Wenn du deinen alten Führerschein verloren hast, gibt’s einen Ersatz – dazu ist jedoch eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust nötig. Die Kosten dafür liegen zwischen 35 und 50 Euro.
So, liebe Autofahrer in Gießen, jetzt seid ihr bestens informiert! Der Umtausch eures Führerscheins ist wichtig, um im Straßenverkehr rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Also, keine Zeit verlieren und die Anträge schnellstmöglich in Angriff nehmen!
