Briefwahl für die Kommunalwahl: So beantragen Sie Ihre Unterlagen!
Erfahren Sie alles zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl in Obertraubling am 08.03.2026.
Briefwahl für die Kommunalwahl: So beantragen Sie Ihre Unterlagen!
Am 08.03.2026 findet die Kommunalwahl in Obertraubling statt. In diesem Zusammenhang bietet die Gemeinde wichtige Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen an. Um sicherzustellen, dass alle wahlberechtigten Bürger die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben, sind verschiedene Antragswege etabliert. Es stehen sowohl digitale als auch schriftliche Optionen zur Verfügung.
Interessierte Bürger können ihre Briefwahlunterlagen auf folgende Weisen beantragen: über einen QR-Code nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes, digital über das Bürgerserviceportal auf der Homepage der Gemeinde, schriftlich durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos per E-Mail an den Ansprechpartner Martin Lanzl im Bürgerbüro. Er ist telefonisch erreichbar unter 09401/9601-32 oder per E-Mail unter martin.lanzl@obertraubling.de.
Wichtige Hinweise zur Beantragung
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt frühestens am 26.01.2026, während die Briefwahlunterlagen ab dem 16.02.2026 per Post versendet oder persönlich im Wahlamt abgeholt werden können. Es wird empfohlen, die Unterlagen persönlich abzuholen, da dies eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.
Hinweise zur korrekten Handhabung der Briefwahlunterlagen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die korrekte Handhabung der Briefwahlunterlagen, um ungültige Stimmen zu vermeiden. Dazu gehört, dass der Stimmzettelumschlag und der Wahlbrief zusammen abgegeben werden müssen. Der Wahlschein muss im richtigen Kuvert vorhanden sein. Um Fehler zu vermeiden, sollten die wahlberechtigten Bürger zudem das beigefügte Merkblatt genau beachten. Anfragen zum Bearbeitungsstand nach der Online-Antragstellung sollten vermieden werden, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.