Bebauungsplan Hönighausen Nord: Bürger dürfen sich einbringen!

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Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat den qualifizierten Bebauungsplan „Hönighausen Nord“ aufgestellt, um Wohnbauflächen zu sichern. Öffentlichkeit wird einbezogen.

Bebauungsplan Hönighausen Nord: Bürger dürfen sich einbringen!

Am 25. November 2025 informiert die Marktgemeinde Lappersdorf über die Fortschritte beim qualifizierten Bebauungsplan „Hönighausen Nord“. Die Bekanntmachung stellt einen wichtigen Schritt im Verfahren dar, welches bereits am 9. März 2021 durch den Marktgemeinderat beschlossen wurde. Das Gremium formulierte damit den ersten Entwurf, der nach einer intensiven Vorbereitungsphase am 17. November 2025 im Bau- und Vergabeausschuss gebilligt wurde, wie Lappersdorf.de berichtet.

Die Planung zielt darauf ab, neue Wohnbauflächen zu schaffen und die ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung der Region zu sichern. Im Zuge des Verfahrens nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) werden sowohl die Öffentlichkeit als auch verschiedene Behörden beteiligt, um sicherzustellen, dass alle umweltrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Einsichtnahme vom 9. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 statt.

Wichtige Details zur Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mehrere Teilflächen in Hainsacker sowie Flurnummern in Lappersdorf. Der Entwurf sieht eine Flächeninanspruchnahme von etwa 3,2 Hektar Ackerland vor, welche als geringen Einfluss auf die Umgebung bewertet wird. Ein Umweltbericht ist Teil der Planbegründung und umfasst relevante Daten, die den Verkehrslärm, die Biodiversität sowie den Wasserhaushalt identifizieren.

Der Verkehrslärm wird mit einem täglichen Durchschnitt von rund 5.335 Fahrzeugen pro Tag als mittelmäßig eingestuft. Die Biodiversität vor Ort ist gering, was jedoch einen minimalen Einfluss auf den Plan hat. Der Artenschutz wird nicht gefährdet, da die Lebensräume der Feldlerche durch die geplante Entwicklung nicht geschädigt werden.

Rechtliche Grundlagen und Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen wird durch das Baugesetzbuch geregelt. Hierbei sind die §§ 1 bis 4 b, 6 und 10 maßgeblich. Dies beinhaltet unter anderem eine Umweltprüfung zur Ermittlung erheblicher Umweltauswirkungen, die ebenfalls im Umweltbericht erfasst werden. Wie Bayernportal.de erläutert, beginnt das Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss und inkludiert eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Information über die Planungsziele sowie mögliche Auswirkungen.

Darüber hinaus müssen die zuständigen Behörden innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben, die ebenfalls in die Überarbeitung des Planungsvorhabens einfließen können. Die Änderungen des Plans müssen schließlich dokumentiert und die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans leitet dessen Inkrafttreten ein. Wichtig ist, dass die Bekanntmachung umfassende Informationen über die Umweltbelange enthält und auch die Bürger in einer Zusammenfassung informiert werden.

Insgesamt ist die Entwicklung in Hönighausen Nord ein bedeutendes Projekt für die gesamte Region, das nicht nur neue Wohnräume schaffen, sondern auch die städtebauliche Ordnung fördern soll. Für weitere rechtliche Informationen zur Umweltprüfung wird auf die ausführlichen Dokumentationen verwiesen, die unter Bohl-Rechtsanwälte bereitgestellt sind.