Wörth a.d. Donau: Finanzzukunft im Blick – Sitzung am 10. Dezember!
Am 10.12.2025 findet im Rathaus Wörth a.d.Donau eine wichtige Gemeinschaftsversammlung zur Haushaltsplanung 2026 statt.
Wörth a.d. Donau: Finanzzukunft im Blick – Sitzung am 10. Dezember!
Am 10. Dezember 2025 um 16:00 Uhr findet im Rathaus von Wörth a.d.Donau die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung statt. Es ist eine wichtige Versammlung, die sich mit dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für 2026 beschäftigt. Die örtliche Rechnungsprüfung beginnt bereits um 15:00 Uhr in demselben Gebäude. In der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung: die Prüfungsfeststellungen für das Haushaltsjahr 2024, die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan sowie der Stellenplan für 2026 diskutiert. Der Sitzung wird ein nichtöffentlicher Teil folgen, in dem interne Themen behandelt werden. Die Bekanntmachung zu dieser Sitzung wurde am 1. Dezember 2025 veröffentlicht und ist von Josef Schütz, dem Gemeinschaftsvorsitzenden, unterzeichnet worden. Brennberg berichtet, dass interessierte Bürger eingeladen sind, an der Sitzung teilzunehmen und Fragen zu stellen.
Die Haushaltsplanung ist ein zentrales Element für die finanzielle Zukunft jeder Gemeinde. Eine kürzlich stattgefundene Gemeinschaftsversammlung in Alteglofsheim am 19. November 2025 stellte auch den Haushaltsplan für 2026 in den Fokus. Diese Versammlung, die um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses stattfand, begann mit der Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26. Juni 2025. Ein zentrales Thema der Versammlung war die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Finanzplan, einschließlich eines Investitionsprogramms. Diese Maßnahmen sind entscheidend für eine effiziente und transparente Verwaltungsführung. Tagesfunk hebt hervor, dass alle Gemeinden in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, um öffentliche Gelder verantwortungsvoll zu verwenden.
Gesetzliche Vorgaben und Transparenz
Die ordnungsgemäße Aufstellung eines Gemeindehaushalts ist gesetzlich festgelegt. Gemäß § 75 der Gemeindeordnung sind Gemeinden verpflichtet, jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen, der sowohl den Ergebnishaushalt als auch den Finanzhaushalt umfasst. Diese Haushaltspläne müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, die die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben prüft. Zudem müssen die Haushaltspläne transparent sein und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies umfasst unter anderem öffentliche Sitzungen und die Veröffentlichung der Pläne im Internet. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen und einen verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Mitteln zu gewährleisten. Kanzlei Herfurtner betont, dass Transparenz und Bürgerbeteiligung wichtige Elemente in diesem Prozess sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kommenden Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung nicht nur für die Verwaltungsmitglieder, sondern auch für die Bürger von hoher Bedeutung sind. Die Entscheidungen, die hier getroffen werden, formen die finanzielle Landschaft der Gemeinde für das kommende Jahr und darüber hinaus.