Neuöd V: Übergang zu sicherem Niederschlagswasser für Illschwang!

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Am 28.01.2026 informiert die Gemeinde Illschwang über die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser.

Neuöd V: Übergang zu sicherem Niederschlagswasser für Illschwang!

Am 28. Januar 2026 verkündete die Gemeinde Illschwang wichtige Neuigkeiten bezüglich der umwelttechnischen Maßnahmen im Gewerbegebiet Neuöd V. Dieter Dehling, der Erste Bürgermeister, gab die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser offiziell bekannt. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den erforderten wasserrechtlichen Genehmigungen und den bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Die wasserrechtliche Erlaubnis, die zum Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser erteilt wurde, erfolgt durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach. Die rechtlichen Grundlagen für diese Genehmigung basieren auf § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes und Art. 16 des Bayerischen Wassergesetzes. Für das Verfahren waren mehrere Unterlagen erforderlich, die den Entscheidungsträgern eine fundierte Grundlage boten.

Unterlagen zur Planung und Genehmigung

Zu den notwendigen Dokumenten zählten unter anderem:

  • Antrag auf gehobene wasserrechtliche Genehmigung
  • Erläuterungsbericht
  • Regenrückhaltebecken
  • Einzugsgebiete Regenrückhaltebecken
  • Berechnungen gemäß DWA-M 153 und DWA-A 117
  • Regenwasserbehandlungsanlage
  • KOSTRA-DWD-2010R Tabelle

Die Genehmigung wurde im Form eines Bescheids erteilt, der ab dem 28. Oktober 2025 zur Einsicht im Rathaus von Illschwang, Zimmer-Nr. 3, bereitstand. Die Einsichtnahme war bis zum 12. November 2025 möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis grundsätzlich mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt gilt.

Bekanntmachung und Auslage

Die offizielle Bekanntmachung dieser Entscheidung wurde am 28. Oktober 2025 veröffentlicht und enthielt alle relevanten Informationen zur Genehmigung. Bürgermeister Dehling unterzeichnete das Dokument im Namen der Gemeinde, um die Transparenz und die rechtlichen Verpflichtungen der Gemeinde zu betonen.

Mit diesen Maßnahmen möchte die Gemeinde Illschwang nicht nur den rechtlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den Wasserressourcen sichergestellt werden. Dies ist von zentraler Bedeutung für den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung der Region. Die vollständigen Details und alle relevanten Dokumente sind in der Veröffentlichung auf vgib.bayern zu finden.

Quellen: