Gemeinderat Schmidgaden lehnt Windkraftfläche SAD 11 ab

In der letzten Sitzung des Gemeinderats am 09. Oktober 2024 wurde eine wichtige Entscheidung bezüglich der Windkraftnutzung in der Gemeinde Schmidgaden getroffen. Der Rat hat die vom Regionalen Planungsverband vorgeschlagene Vorrangfläche für Windkraftanlagen mit der Bezeichnung „SAD 11“ abgelehnt. Herr Janz, der Geschäftsleiter, erklärte während der Sitzung die rechtlichen Grundlagen, die hinter dem Windenergieflächenbedarfsgesetz stehen, und wie dieses Gesetz auf Landesebene durch die Planungsverbände umgesetzt wird.

Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2027 1,1% und bis Ende 2032 1,8% seiner Landesfläche für Windenergie auszuweisen. In Schmidgaden wurde bereits eine Windkraftzone von 45,2 Hektar im Flächennutzungsplan festgelegt. Darüber hinaus wurden dem Planungsverband drei Flächen zur weiteren Nutzung gemeldet, sodass insgesamt etwa 60 Hektar des Gemeindegebiets für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen.

Gemeinderat spricht sich gegen Windkraftflächen aus

Der Gemeinderat hat sich nicht nur gegen die Fläche „SAD 11“ ausgesprochen, die auch die Nachbargemeinden Freudenberg und Fensterbach betrifft, sondern auch gegen die Fläche „SAD 59“, die an der Grenze zu Schwarzenfeld liegt. Diese Entscheidungen zeigen, dass die Gemeinde aktiv an der Gestaltung ihrer Energiezukunft mitwirken möchte.

Die Gemeinde hat bereits ihren Beitrag zur Energiewende geleistet. So verlaufen die Stromtrassen des Ostbayernrings und des Süd-Ost-Links durch das Gemeindegebiet, was insbesondere die Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen betrifft. Zudem sind entlang der Autobahn die Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen worden. Ein Konzept zur Schaffung von 20 Hektar für solche Anlagen wurde ebenfalls entwickelt, was in den aktuellen Planungen besser berücksichtigt werden sollte.

Die Kriterien zur Bestimmung der Vorrangflächen variieren in den 18 Planungsregionen Bayerns. Der Gemeinderat fordert eine einheitliche Regelung, die sicherstellt, dass der Abstand zu Wohngebieten mindestens 1000 Meter beträgt, während im Außenbereich 800 Meter gelten sollen. Zudem sollen nur Flächen mit einer Windgüte von 60% oder mehr in Betracht gezogen werden. Auch militärische Interessen müssen bei der Planung berücksichtigt werden.

Die neuesten Informationen und Unterlagen des Planungsverbands sind auf der Website der Regierung der Oberpfalz zugänglich. Dort finden Interessierte alles zur Regionalplanung in der Region Oberpfalz-Nord, einschließlich der Fortschreibungen und Beteiligungsverfahren.

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