Stamsried führt gesplittete Abwassergebühr ein: Was bedeutet das für Sie?

Im Markt Stamsried gibt es eine bedeutende Änderung in der Berechnung der Abwassergebühren. Bisher wurde die Gebühr ausschließlich nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“ festgelegt. Das bedeutet, dass die Gebühren auf der Menge des bezogenen Frischwassers basieren, ohne zu berücksichtigen, wie viel Regenwasser auf den Grundstücken anfällt und in die Kanalisation gelangt. Diese Methode hat sich jedoch als unzureichend erwiesen, da sie nicht die tatsächlichen Abwassermengen widerspiegelt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert, und die Gerichte akzeptieren den Frischwassermaßstab nur noch unter bestimmten Bedingungen. Insbesondere muss der Anteil der Kosten für die Ableitung von Niederschlagswasser an den gesamten Entwässerungskosten gering sein, maximal 12 Prozent. In Stamsried ist dies jedoch nicht der Fall, was bedeutet, dass die Gemeinde keine Wahl hat: Sie muss die „gesplittete Abwassergebühr“ einführen.

Was bedeutet die gesplittete Abwassergebühr?

Die gesplittete Abwassergebühr ist ein System, das die Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser getrennt berechnet. Dies bedeutet, dass Grundstückseigentümer für das Wasser, das sie tatsächlich in die Kanalisation einleiten, und für das Regenwasser, das auf ihrem Grundstück anfällt, unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Diese Änderung soll eine gerechtere Verteilung der Kosten gewährleisten und die Anreize zur Regenwassernutzung erhöhen.

Für weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr können Interessierte hier klicken. Zudem stehen verschiedene Formulare zum Download bereit, darunter der Antrag zur gesplitteten Abwassergebühr und ein Hinweisblatt zum Antrag.

Bei Fragen zu diesem Thema können sich Bürger an die Kämmerei wenden. Herr Lankes steht telefonisch unter 0 94 66 / 94 01 – 16 zur Verfügung oder per E-Mail.

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