Öffentliche Beteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung in Schorndorf

Die Stadt Schorndorf hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die zukünftige Nutzung eines bestimmten Gebiets betrifft. In einer Sitzung des Gemeinderats wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, die im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Schorndorf – Chamer Straße/Seignweg einhergeht. Diese Änderungen sind für die Zeit vom 23. August 2024 bis zum 23. September 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme vorgesehen.

Der Hintergrund dieser Planung ist, dass ein Teil des Grundstücks, das bisher als Friedhofsfläche ausgewiesen war, tatsächlich nur teilweise für diesen Zweck genutzt wird. Der Rest des Grundstücks wird als öffentlicher Parkplatz verwendet. Um die tatsächlichen Gegebenheiten widerzuspiegeln, ist eine Anpassung sowohl des Flächennutzungsplans als auch des Bebauungsplans erforderlich. Dies geschieht im Einklang mit den städtebaulichen Vorgaben, die eine solche Anpassung notwendig machen.

Öffentliche Beteiligung und Informationen

Die Stadtverwaltung hat die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zur Beteiligung eingeladen. Die Unterlagen, die die Änderungen detailliert beschreiben, sind sowohl in gedruckter Form als auch online verfügbar. Interessierte Bürger können die Entwürfe und den Umweltbericht einsehen, um sich über die geplanten Änderungen zu informieren.

Die umweltrelevanten Informationen zeigen, dass die Änderungsflächen am östlichen Rand von Schorndorf liegen und bereits erschlossen sind. Die Umgebung ist durch bestehende Straßen und Gebäude geprägt, was bedeutet, dass keine geschützten Arten oder Biotopflächen betroffen sind. Die geplanten Änderungen sollen keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben, da die Flächen bereits weitgehend versiegelt sind.

Das Ingenieurbüro ALTMANN GmbH & Co. KG wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. Die Stadtverwaltung betont, dass die Bürgerbeteiligung ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist, um Transparenz zu gewährleisten und die Meinungen der Anwohner zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen und zur Einsichtnahme der vollständigen Bekanntmachung können Interessierte die offizielle Webseite der Gemeinde besuchen. Dort sind alle relevanten Dokumente und Details zu den geplanten Änderungen zu finden.

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