Neue Grundsteuerreform: Was Merchinger Eigentümer 2025 erwartet
Die Grundsteuerreform ist in vollem Gange und wird ab 2025 für viele Eigentümer von Grundstücken in Deutschland spürbare Veränderungen mit sich bringen. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die sogenannten Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft hat. Das Gericht stellte fest, dass die alten Werte nicht mehr aktuell sind und somit zu einer ungleichen Behandlung der Steuerpflichtigen führen.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder Grundsteuerwerten, ermittelt. In Bayern wird ein wertunabhängiges Flächenmodell eingeführt, das sicherstellt, dass die Grundsteuer nicht automatisch mit steigenden Immobilienpreisen ansteigt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Bundesmodell, das eine solche automatische Erhöhung vorsieht.
Festlegung der neuen Grundsteuer
Die Finanzämter sind dafür verantwortlich, die neuen Berechnungsgrundlagen zu ermitteln. Dabei wird weiterhin zwischen der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und der Grundsteuer B für bebaute Flächen unterschieden. Die Gemeinde Merching wird die neue Grundsteuer auf Grundlage des ab 2025 gültigen Hebesatzes für die jeweiligen Grundsteuerarten berechnen. Der Gemeinderat wird noch in diesem Jahr über die Hebesätze entscheiden, die dann in einer separaten Satzung veröffentlicht werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt voraussichtlich im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung, die im Frühjahr eines jeden Jahres erlassen wird. Das bedeutet, dass alle Eigentümer im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Merching erhalten werden, der bis zu einer Änderung gültig bleibt.
Zahlungsmodalitäten und Eigentümerwechsel
Die Grundsteuer wird in der Regel in vier Raten im Jahr fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei geringfügigen Jahressteuern, wie oft bei der Grundsteuer A, erfolgt die Zahlung in einer Summe zum 1. Juli. Um sicherzustellen, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen, wird empfohlen, ein SEPA-Mandat zu erteilen. So wird der neue Betrag ab 2025 automatisch berücksichtigt, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten durch Mahnverfahren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Eigentümerwechsel. Bei einem Verkauf eines Grundstücks bleibt der alte Eigentümer im Verkaufsjahr weiterhin zahlungspflichtig. Erst ab dem 1. Januar des Folgejahres wird der neue Eigentümer gegenüber der Gemeinde grundsteuerpflichtig. Sollte die Neubewertung des Grundstücks beim Finanzamt länger dauern, wird die Grundsteuer beim alten Eigentümer rückwirkend aufgehoben und dem neuen Eigentümer berechnet.
Falls es Unstimmigkeiten bei den Berechnungsgrundlagen gibt, sollten sich die Betroffenen direkt an das zuständige Finanzamt wenden, da die Gemeinde Merching keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrags hat. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde wird in der Regel nicht erfolgreich sein, weshalb der direkte Kontakt zum Finanzamt der richtige Weg ist.