In Stormarn gibt es eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen: das ehrenamtliche Amt eines Behindertenbeauftragten. Diese Position wurde eingerichtet, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Kreis zu vertreten und ihnen eine Stimme zu geben. Der Behindertenbeauftragte kümmert sich um viele Aufgaben, darunter die Beratung der Kreisgremien bei Entscheidungen, die direkte Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen haben könnten. Zudem wird er aktiv, wenn es um Bauvorhaben geht. Da gibt es schließlich einiges zu bedenken – Barrierefreiheit ist ein großes Thema!

Die Rolle des Behindertenbeauftragten umfasst auch die Beratung von Verbänden, Institutionen sowie von Betroffenen und ihren Angehörigen. Das klingt nach einer Menge Verantwortung, aber es ist wichtig, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen der Kommunen Gehör finden. Zusätzlich sorgt der Beauftragte für die Koordination von Angeboten im Kreis Stormarn und arbeitet eng mit den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen sowie dem Landesbehindertenbeauftragten zusammen. Eine echte Gemeinschaftsleistung, könnte man sagen!

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Auf einer übergeordneten Ebene gibt es zusätzlich die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein – Michaela Pries. Sie ist eine unabhängige Stimme, die den Landtag und die Landesregierung in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berät. Ein wichtiges Anliegen, denn Teilhabe ist mehr als nur ein schöner Begriff; es bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Pries und ihr Team setzen sich für gleichwertige Lebensbedingungen ein und arbeiten daran, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Wenn jemand ein Anliegen hat, kann oft bereits im Erstkontakt eine Lösung gefunden oder eine geeignete Unterstützungsstelle vermittelt werden. Das ist wirklich hilfreich, denn manchmal braucht man einfach nur einen kleinen Schubs in die richtige Richtung.

Herausforderungen und Grenzen der Unterstützung

Es gibt jedoch Situationen, in denen die Unterstützung der Landesbeauftragten nicht möglich ist. Beispielsweise wenn ein Anliegen bereits beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder des Schleswig-Holsteinischen Landtages liegt oder wenn es sich um ein Widerspruchsverfahren gegen eine Verwaltung handelt. Das kann frustrierend sein, wenn man gerade hofft, dass man mit einem Problem nicht allein dasteht. Aber die Mitarbeiterin der Landesbeauftragten ist oft da, wenn es um Themen geht, die viele Menschen mit Behinderungen betreffen – und das ist ein großer Trost.

Insgesamt zeigt sich, dass sowohl der Behindertenbeauftragte in Stormarn als auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein eine essentielle Rolle spielen. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis Teil unserer Gesellschaft sind. Es ist ein fortwährender Prozess, der Engagement und Zusammenarbeit erfordert – ganz im Sinne einer inklusiven Gesellschaft.