Neues Erdkabelprojekt BorWin6: Planänderungen und Bürgerbeteiligung

Die Stadt Meldorf und die umliegenden Gemeinden stehen vor einer bedeutenden Veränderung, die durch die Bekanntmachung Nr. 221/2024 des Amtes Mitteldithmarschen eingeleitet wird. Diese Bekanntmachung betrifft die Veröffentlichung der Planunterlagen für den Neubau einer 600 kV DC-Leitung, die als Erdkabel verlegt werden soll. Das Projekt, bekannt als BorWin6, umfasst den Abschnitt von der 12-Seemeilen-Grenze bis zum Umspannwerk in Büttel.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird eine zweite Planänderung vorgenommen. Diese Änderungen beinhalten unter anderem die Anpassung der Abtrommelplätze, die Zufahrten und Bauflächen entlang der gesamten Trasse betreffen. Zudem werden die Verlegetiefen an die bestehenden Dienstbarkeiten angepasst, und es sind Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans vorgesehen.

Details zur Planänderung

Die Planänderung betrifft mehrere Gemeinden, darunter Büttel, Kudensee, Landscheide und Sankt Margarethen im Kreis Steinburg sowie zahlreiche Orte im Kreis Dithmarschen. Die Vorhabenträgerin, TenneT Offshore GmbH, hat die Pläne aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen und neuen Erkenntnissen überarbeitet und beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) ein Planänderungsverfahren beantragt.

Das AfPE ist zuständig für das Anhörungsverfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens. Diese Entscheidung wird durch einen Planfeststellungsbeschluss getroffen, der alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den betroffenen Bürgern regelt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich, was bedeutet, dass die Planänderung ohne zusätzliche Umweltprüfungen vorangetrieben werden kann. Die Planänderungsunterlagen sind ab dem 6. August 2024 bis zum 5. September 2024 öffentlich einsehbar.

Die Unterlagen können auf den Internetseiten der zuständigen Ämter und Gemeinden abgerufen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, einen USB-Stick mit den Unterlagen beim AfPE anzufordern. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet, und die Eigentumsverhältnisse in den Grunderwerbsplänen sind verschlüsselt dargestellt.

Einwendungen gegen die Planänderung können bis zum 19. September 2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei den zuständigen Stellen erhoben werden. Die Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift des Einwendenden enthalten und die geltend gemachten Belange klar erkennen lassen.

Die Bekanntmachung wird auch in örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Bürger informiert sind. Die Teilnahme an einem möglichen Erörterungstermin ist freiwillig, und die Einwendungen werden im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt.

Für weitere Informationen und zur Einsichtnahme in die Planunterlagen können Interessierte die Website des AfPE besuchen oder sich direkt an die zuständigen Ämter wenden.

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