Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 7 in Bargenstedt
Erneut liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Gaten“ der Gemeinde Bargenstedt zur öffentlichen Auslegung vor. Dies geschieht für das Gebiet „nördlich Westereeschweg im Anschluss an die vorhandene Bebauung“. Die Auslegung erfolgt nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Details zur Auslegung
Die öffentliche Auslegung ist notwendig, da in den bisherigen Unterlagen die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fehlten. Der Entwurf wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 9. September 2024 gebilligt. Die Auslegung findet vom 30. Oktober 2024 bis 29. November 2024 in der Amtsverwaltung Mitteldithmarschen, Roggenstraße 14, 25704 Meldorf, Zimmer 2.09, statt. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Verfügbare Informationen
Während der Auslegung stehen verschiedene umweltrelevante Informationen zur Verfügung. Dazu gehören der Landschaftsplan, der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 7, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie eine Präsentation zur Potenzialflächenanalyse. Auch der Fachbeitrag zum Artenschutz und die Schallimmissionsprognose sind einsehbar.
Der Umweltbericht behandelt die Schutzgüter wie Biotope, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass Flächen von allgemeiner bis besonderer Bedeutung für den Naturschutz betroffen sind. Es sind jedoch keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, wenn geeignete Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden.
Stellungnahmen und Beteiligung
Bisher sind Stellungnahmen von verschiedenen Institutionen eingegangen. Dazu zählen das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein sowie die Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein. Die Themen umfassen unter anderem die Vorrangstellung der Innenentwicklung, den Artenschutz und die Eingriffsregelung.
Alle interessierten Bürger können während der Auslegungsfrist die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Diese können schriftlich oder per E-Mail an das Amt Mitteldithmarschen gesendet werden. Fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan berücksichtigt.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse „www.mitteldithmarschen.de/buergerservice-politik/wissenswertes/bauleitplanung“ verfügbar.