Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gaten“ in Bargenstedt

Die Gemeinde Bargenstedt hat einen neuen Bebauungsplan ins Leben gerufen, der das Gebiet nördlich des Westereeschwegs betrifft. Dieser Plan, bekannt als Bebauungsplan Nr. 7 mit dem Titel „Gaten“, wurde von der Gemeindevertretung in einer Sitzung am 9. September 2024 genehmigt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs beginnt am 9. Oktober 2024 und endet am 8. November 2024. Während dieser Zeit können interessierte Bürger die Unterlagen im Amtsgebäude in Meldorf einsehen.

Die Auslegung findet in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Mitteldithmarschen, Roggenstraße 14, Zimmer 2.09, zu bestimmten Zeiten statt. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr. In dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die Details des Bebauungsplans zu informieren und ihre Meinungen dazu abzugeben.

Umweltrelevante Informationen

Im Rahmen der Auslegung stehen verschiedene umweltrelevante Informationen zur Verfügung. Dazu gehören der Landschaftsplan, ein Umweltbericht, der die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Natur untersucht, sowie Pläne zur Erschließung des Gebiets. Der Umweltbericht befasst sich mit wichtigen Aspekten wie Biotopen, Tieren, Pflanzen und Wasser. Er zeigt auf, dass die geplante Flächennutzung sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte.

Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass die Flächen, die für den Bau in Anspruch genommen werden sollen, sowohl allgemeine als auch besondere Bedeutung für den Naturschutz haben. Dennoch wird erwartet, dass durch geeignete Maßnahmen die negativen Umweltauswirkungen weitgehend minimiert werden können. Es sind jedoch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um die Auswirkungen auf Boden, Biotope und Wasser zu kompensieren.

Die Gemeinde hat bereits Stellungnahmen von verschiedenen Institutionen erhalten, darunter das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein sowie Naturschutzverbände. Diese Stellungnahmen thematisieren unter anderem die Priorität der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung und die Notwendigkeit, den Artenschutz zu beachten.

Die Unterlagen zu diesem Bebauungsplan sind nicht nur vor Ort einsehbar, sondern auch online verfügbar. Interessierte können die Informationen auf der Website der Gemeinde Mitteldithmarschen abrufen. Während der Auslegungsfrist sind alle Bürger eingeladen, ihre Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden abzugeben. Diese können auch per E-Mail an die Gemeinde gesendet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Stellungnahmen, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, möglicherweise nicht berücksichtigt werden, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und dieser für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

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