Neuer Plan für 600 kV DC-Leitung: Bürger können Einwendungen erheben

Die Stadt Meldorf und die umliegenden Gemeinden stehen vor einer bedeutenden Planänderung im Zusammenhang mit dem Netzanbindungsprojekt BorWin6. Diese Initiative, die den Neubau einer 600 kV DC-Leitung (Erdkabel) betrifft, wird von der TenneT Offshore GmbH vorangetrieben. Die Änderungen betreffen insbesondere die Landtrasse, die sich von der 12-Seemeilen-Grenze bis zum Umspannwerk in Büttel erstreckt.

Die aktuelle Bekanntmachung informiert über die wesentlichen Anpassungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgenommen wurden. Zu den Hauptpunkten der Planänderung gehören die Modifikation der Abtrommelplätze, die Anpassung der Zufahrten sowie die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen, die im landschaftspflegerischen Begleitplan verankert sind.

Details zur Planänderung

Die Planänderung umfasst auch die Anpassung der Verlegetiefen, die sich an den bereits abgeschlossenen Dienstbarkeiten orientiert. Diese Maßnahmen sind für die Gemeinden Büttel, Kudensee, Landscheide, Sankt Margarethen im Kreis Steinburg sowie für die Dithmarscher Gemeinden Averlak, Eddelak, Dingen, St. Michaelisdonn, Barlt und viele andere von Bedeutung.

Die zuständige Behörde für das Verfahren ist das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE), das dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein unterstellt ist. Die Behörde hat die Verantwortung, die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zu berücksichtigen und die Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden.

Die Planänderungsunterlagen sind ab dem 6. August 2024 bis zum 5. September 2024 öffentlich einsehbar. Interessierte Bürger können die Unterlagen auf den Internetseiten der zuständigen Ämter sowie auf der Webseite des AfPE abrufen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen auf einem USB-Stick anzufordern.

Ein wichtiger Aspekt ist die Frist für Einwendungen, die bis zum 19. September 2024 eingereicht werden können. Bürger, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei den zuständigen Stellen einzureichen. Die Einwendungen können auch elektronisch über verschiedene Kommunikationswege übermittelt werden.

Die Bekanntmachung und die damit verbundenen Informationen sind für die Bürger von großer Bedeutung, da sie die Möglichkeit haben, aktiv an dem Verfahren teilzunehmen und ihre Meinungen zu äußern. Die Einhaltung der Fristen und die korrekte Einreichung der Einwendungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Anliegen der Bürger im Planfeststellungsverfahren Gehör finden.

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