Inhalt der PDF: Gemeinde Rehling
Niederschrift
über die
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Rehling
am Donnerstag, 27. März 2025
im Sitzungssaal
GR/2025/005
Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr
Anwesenheitsliste
Anwesend waren:
Erster Bürgermeister
Aidelsburger, Christoph
2. Bürgermeister
Strobl, Ignaz
3. Bürgermeisterin
Dr. Huber, Silvia
Gemeinderatsmitglied
Eberwein, Markus
Haberl, Anton
Happacher, Robert
Jakob, Katharina (ab TOP 5)
Jakob, Klaus
Kistler, Jochen
Lindermeir, Michael
Lindermeir, Werner
Satzger, Philipp
Sock, Matthias
Wilhelm, Quirin (ab TOP 13)
Sonstige Teilnehmer
Zuhörer: 3
Presse
Abt, Josef
Schriftführer
Schröter, Benjamin
Blumhöfer, Sabrina
Fehlend:
Gemeinderatsmitglied
Richter, Alexander Entschuldigt fehlend
Gemeinderat – GR/2025/005 – Sitzung vom 27.03.2025 Seite 2
Ö f f e n t l i c h e T a g e s o r d n u n g
01 Antrag zur Geschäftsordnung auf Änderung der Tagesordnung
02 Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 20.02.2025
03 Vertrag Bündelausschreibung Strom
04 Zuschussantrag TSV Rehling, Abteilung Tennis für eine Überdachung
05 Zuschussantrag First Responder Aindling für neues Fahrzeug
06 Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses im Außenbereich, Rehling-Allmering, Fl. Nr.
2309
07 Umnutzung des Erdgeschosses in dem bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses mit
zusätzlichen zwei Wohnungen, Raiffeisenstr. 6, Rehling, Fl. Nr. 52
08 Voranfrage zum Umbau eines ehemaligen Kuhstalls in ein Reihenwohnhaus mit drei
Wohneinheiten, Mühlanger 2, Unterach, Fl. Nr. 2080
09 Voranfrage zur Errichtung eines Bungalows mit Flachdach, Oberer Römerweg 8 B, St.
Stephan, Fl. Nr. 1492/4
10 Freisteller
11 Kindertagesbetreuung; Teilnahme am Projekt KiPrax
12 Wünsche, Anregungen, Verschiedenes
12 A Bundestagswahl Rückblick
12 B Dorfpokalschießen
12 C PFC Belastung Friedberger Ach
12 D Bäckermobil
12 E Bankett Lange Wand
12 F Stützmauer am Johannesfeld
Der Vorsitzende gratuliert den Gemeinderäten Kistler und Happacher nachträglich zum Geburtstag.
TOP 01 Antrag zur Geschäftsordnung auf Änderung der Tagesordnung
Sachvortrag:
Gemeinderat Michael Lindermeir stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Vertagung der Tagesordnungspunkte 3 und 4.
Begründung: Es ist noch kein Haushalt beschlossen und nicht klar, ob die Haushaltslage dies zulässt.
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Beschluss:
Dem Antrag zur Geschäftsordnung: auf Vertagung der Tagesordnungspunkte 3 und 4 wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 7
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 12
TOP 02 Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 20.02.2025
Beschluss:
Die öffentliche Niederschrift vom 20.02.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 12
TOP 03 Vertrag Bündelausschreibung Strom
Sachvortrag:
Die Gemeinde Rehling hatte an der Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetages für die
aktuelle Lieferperiode über die Firma KUBUS sich beteiligt. Die Ausschreibungsergebnisse waren
nicht optimal, jedoch lag dies an der allgemeinen Lage am Energiemarkt.
Da die Vorlaufzeiten für ein so umfangreiches Verfahren etwas länger sind, hat der Bayerische
Gemeindetag bereit die Ausschreibung des Büros abgeschlossen. Die Firma enPORTAL wird nun im
Auftrag der bayerischen Kommunen die Bündelausschreibung durchführen. Die Abfrage der
Beteiligung ist erfolgt und aus Sicht der Gemeinde Rehling würde eine Teilnahme an der
Bündelausschreibung wieder Sinn machen.
Im Verfahren soll jedoch nur der Strom ausgeschrieben werden. An der Gasausschreibung nimmt die
Gemeinde nicht teil, da bis zum Vertragsbeginn nur eine Lieferstelle auf Grund der Umstellung auf
Fernwärme bleibt.
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Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich für eine Ausschreibung von
Ökostrom ohne Neuanlagenquote aus.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH einen Dienstleistungsvertrag über
die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von
elektrischer Energie über sein webbasiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect
abzuschließen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die
Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für
die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im
Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die
enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben
zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag
Kommunal- GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des
Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu
entscheiden.
5. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der
abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für
das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde
betrifft, unterbreitet.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen
und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine
Vollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 12
TOP 04 Zuschussantrag TSV Rehling, Abteilung Tennis für eine Überdachung
Sachvortrag:
Der TSV Rehling beantragt für den Bau einer Überdachung einen Zuschuss. Der Antrag erfolgte, da
seitens BLSV hier keine Bezuschussung möglich ist. Der Bau ist aus Sicht des Abteilungsleiters kein
Luxus, sondern Standard. Das Vorhaben wird 10.000 bis 12.000 € kosten.
Der Vorsitzende bekräftigt, dass man die Vereine weiter unterstützen wird.
Gemeinderat Michael Lindermeir erkundigt sich, ob Rehling eine Vereinsfördersatzung hat.
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Der Vorsitzende sowie der 2. Bürgermeister verneinen dies, da man bisher in Einzelbeschlüssen 10-
20% für die Vorhaben der Vereine als Fördersatz herangezogen hat.
Auch andere Gemeinderäte sprechen die allgemeine Verhältnismäßigkeit der Ausgaben bei der
aktuellen Haushaltslage an. Größenordnung und Förderquote sollten in dieser Hinsicht betrachtet
werden.
Dem entgegen wird die Bedeutung der Vereine und des Vereinslebens für die Gemeinde gestellt.
Ohne die Vereine wäre kein gesellschaftliches Leben und keine Angebote vorhanden.
Der Vorsitzende stellt nach der Diskussion zwei Förderquoten zur Abstimmung:
Beschluss:
1. Das Vorhaben des TSV Rehling wird mit 30 % gefördert.
2. Das Vorhaben des TSV Rehling wird mit 20 % gefördert.
Quote von 30%
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 11
Persönlich beteiligt: 1
Anwesende Mitglieder: 12
Quote von 20%
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
Persönlich beteiligt: 1
Anwesende Mitglieder: 12
TOP 05 Zuschussantrag First Responder Aindling für neues Fahrzeug
Sachvortrag:
Der Vorsitzende berichtet über den Antrag der First Responder aus Aindling zur Unterstützung bei der
Ersatzbeschaffung des Einsatzfahrzeuges. Er korrigiert, dass es sich hier nicht um einen Zuschuss,
sondern um eine Spende handeln soll. Als Vorschlag werden 500 € angesetzt.
Gemeinderat Lindermeir und Klaus Jakob informieren, dass auch Mitglieder der FFW Rehling die First
Responder-Ausbildung haben und hier auch zum Einsatz kommen. Die Ausbildung wurde von der
Gemeinde getragen.
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Beschluss:
Für die Ersatzbeschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges erhält der First Responder Aindling eine
Spende von 500 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 12
TOP 06 Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses im Außenbereich, Rehling-Allmering,
Fl. Nr. 2309
Sachvortrag:
Über die Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob das o. g. Grundstück generell mit einem
Wohnhaus mit ca. 200 m² und einer Garage bebaut werden kann.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Vorhaben
liegt im Außenbereich und könnte nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als landwirtschaftliches
Bauvorhaben privilegiert sein. Vorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Aus Sicht
der Gemeinde ist gegen das Einzelbauvorhaben grundsätzlich nichts einzuwenden.
Laut dem Wasserband ist für das Grundstück bereits ein Hausanschluss vorhanden. Sollte
ein weiterer Anschluss gewünscht werden oder der Bestehende anderweitig genutzt werden,
ist eine Sondervereinbarung nötig. Eine Stromleitung ist bereits vorhanden. Ein Kanal ist
nicht vorhanden. Im Antrag wurde angegeben, dass das Abwasser über eine Güllegrube
erfolgen soll. Ob die Erschließung dadurch entsprechend gesichert werden kann und wie die
Erschließung konkret aussehen soll, muss noch entsprechend nachgewiesen werden. Die
Zufahrt kann über die Fl. Nr. 2280 bzw. 2309/1 erfolgen, die jeweils als öffentlicher Feld- und
Waldweg gewidmet sind.
Ein Abstandsflächenplan liegt nicht vor. Aufgrund der Größe des Grundstücks könnte es
sein, dass die Abstandsflächen eingehalten werden. Die notwendigen Stellplätze laut
Stellplatzsatzung werden vermutlich aufgrund der geplanten Garage eingehalten bzw. sollte
ein weiterer Stellplatz notwendig werden ist dies i.d.R. aufgrund der Größe des Grundstücks
problemlos möglich. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Ein Lageplan lag der
Sitzungseinladung bei.
Ein Hinweis aus dem Gremium auf die zukünftige Instandhaltung der Zufahrt wird ins
Protokoll aufgenommen. Der Vorsitzende informiert, dass der Bauherr beabsichtigt, nach
Umsetzung des Bauvorhabens die Zufahrt auf eigene Kosten zu asphaltieren.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass die
Erschließung auch gesichert ist und vom Bauherrn noch entsprechend nachgewiesen
Gemeinderat – GR/2025/005 – Sitzung vom 27.03.2025 Seite 7
werden kann. Sollte ein weiterer Wasseranschluss gewünscht werden oder der Bestehende
anderweitig genutzt werden, ist eine Sondervereinbarung mit dem Wasserverband nötig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 13
TOP 07 Umnutzung des Erdgeschosses in dem bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses mit
zusätzlichen zwei Wohnungen, Raiffeisenstr. 6, Rehling, Fl. Nr. 52
Sachvortrag:
Die Bauherrin möchte das bisher als Backstube genehmigte Erdgeschoss in zwei Wohnungen
(Wohnung 1: 51,73 m² Wohnfläche, Wohnung 2: 76,83 m² Wohnfläche) umnutzen, sodass sich in
diesem Haus insgesamt 6 Wohnungen befinden. Im Erdgeschoss verändern sich die Fenstergrößen.
Für das Gebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan. Deshalb richtet sich die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit allein nach dem Einfügungsgebot über den Innenbereich. Im Flächennutzungsplan
befindet sich das Grundstück im Dorfgebiet. Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei
Wohnungen ist laut Art. 7 der Bayerischen Bauordnung ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen.
Dieser ist an der nördlichen Grundstücksgrenze geplant. Die notwendigen sieben Stellplätze laut
Stellplatzsatzung sind nachgewiesen. Sollte eine Gehwegabsenkung für die unabhängige
Benutzbarkeit der Stellplätze notwendig werden, gehen die Kosten zu Lasten der Bauherrin. Es
wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt. Ein Lageplan lag der Sitzungseinladung bei.
Stimmen aus dem Gremium fordern eine Begehung des Objekts durch die Gemeinde, da bereits
Bedenken in Bezug auf die tatsächliche Nutzung bestehen. Der Vorsitzende erläutert, dass die
Gemeinde nicht Bauaufsichtsbehörde ist und hier eigenständig nichts unternehmen kann, um diese
Vermutungen zu überprüfen. Die Bauaufsicht obliegt dem Landratsamt. Somit wird nochmals seitens
des Gremiums gefordert, die Bauüberwachung des LRA einzuschalten.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Bauvorhaben wird erteilt. Eine evtl. notwendige
Gehwegabsenkung für die unabhängige Benutzbarkeit der Stellplätze geht zu Lasten der Bauherrin.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 13
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 13
Gemeinderat – GR/2025/005 – Sitzung vom 27.03.2025 Seite 8
TOP 08 Voranfrage zum Umbau eines ehemaligen Kuhstalls in ein Reihenwohnhaus mit drei
Wohneinheiten, Mühlanger 2, Unterach, Fl. Nr. 2080
Sachvortrag:
Die drei Bauherren möchten einen ehemaligen Kuhstall in ein Reihenwohnhaus mit drei
Wohneinheiten umbauen. Das Gebäude soll weitestgehend in seiner äußeren Hülle erhalten bleiben.
Leidglich neue Fenster- und Türöffnungen werden ergänzt. Insgesamt haben die Bauherren 12
Fragen (geplante Umnutzung Standort zulässig? bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche
Einschränkungen? besondere Anforderungen Stellplätze, Erschließung, Zufahrten? Einschränkungen
Fenster- und Türöffnungen? Auflagen Lärmschutz oder Emissionen? Mindestabstandsfläche?
denkmalpflegerische oder sonstige schutzwürdige Belange? behördliche Genehmigungen/Nachweise
erforderlich? Brandschutzauflagen, Rettungswege? Anforderungen Energieeffizienz /Wärmeschutz?
Vorgaben für die Erschließung mit Wasser-, Strom- und ggf. Gasanschlüssen? Beteiligung
Nachbarn?) gestellt, wobei die Fragen abschließend vom Landratsamt beurteilt werden müssen.
Für das Gebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan. Deshalb richtet sich die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit allein nach dem Einfügungsgebot über den Innenbereich. Der Flächennutzungsplan sieht
ein Dorfgebiet vor, wonach das Wohnen zulässig ist. Bei Änderungen bezüglich Kanal- und
Wasseranschluss sind die Kosten von den Bauherren zu übernehmen; die Entwässerungssatzung ist
zu beachten. Es stellt sich die Frage, ob bezüglich der Zufahrt besondere Anforderungen vorgegeben
werden sollten. Abstandsflächenberechnungen liegen nicht vor, sodass eine abschließende
Beurteilung nicht erfolgen kann, ggf. ist eine Abstandsflächenübernahmeerklärung für Norden (Straße)
durch die Gemeinde Rehling oder eine Abweichung von den Abstandsflächen notwendig. Die
vorgeschriebenen 6 Stellplätze laut Stellplatzsatzung sind nicht nachgewiesen. Aufgrund der Größe
des Grundstücks können die Stellplätze ggf. eingehalten werden. Nachbarunterschriften wurden nicht
eingeholt, da die Gemeinde Rehling an allen Grundstücksseiten angrenzt. Ein Lageplan sowie
Bauskizzen lagen der Sitzungseinladung bei.
Nach Vorstellung des Sachverhalts kommt keine Diskussion im Gremium auf. Es besteht insofern
Zustimmung.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Bauvoranfrage wird erteilt. Bei Änderungen bezüglich Kanal-
und Wasseranschluss sind die Kosten von den Bauherren zu übernehmen.
Es werden keine besonderen Anforderungen bezüglich der Zufahrt vorgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 13
Gemeinderat – GR/2025/005 – Sitzung vom 27.03.2025 Seite 9
TOP 09 Voranfrage zur Errichtung eines Bungalows mit Flachdach, Oberer Römerweg 8 B,
St. Stephan, Fl. Nr. 1492/4
Sachvortrag:
In der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2024 hat der Gemeinderat bereits einer Bauvoranfrage zur
Errichtung eines Bungalows einstimmig zugestimmt. Die Genehmigung des Landratsamtes liegt vor,
allerdings mit dem Hinweis, dass als Dachform ein Flachdach angestrebt wird (war nicht Bestandteil
der bisherigen Bauvoranfrage) und hierfür eine Befreiung von der Ortsrandsatzung, die nur
umgebungstypische Dächer (umgebungstypisch laut vorgelegten Bildern Bauherrin: Satteldach)
vorsieht, erforderlich wäre. Nun wurde der entsprechende Befreiungsantrag mit der Begründung, dass
sonst ein zu großer Schatten im Grundstück bei den Eltern bzw. Tante (Garten und Terrasse)
auftreten würde, vorgelegt. Außerdem haben sich die Maße auf 14,00 m x 7,50 m (bisher 13,5 m x
7,00 m) geändert. Ein Abstandsflächenplan sowie Nachweis der Stellplätze liegen wie bei der letzten
Sitzung nicht vor. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Ein Lageplan lag der
Sitzungseinladung bei.
Gemeinderat Satzger weist darauf hin, dass bereits zum zweiten Mal in Folge hier Befreiungen
eingeholt werden. Auch wenn es sich nur um eine Voranfrage handelt, so ist die Schrittweise
Ausdehnung des Bauvolumens nicht die vom Gremium gewünschte Herangehensweise. Hierüber
wird kurz diskutiert. Im Ergebnis wird insbesondere die Änderung der Dachform akzeptiert.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen inklusive des Befreiungsantrages bezüglich der Dachform wird
erteilt. Der Kanal- und Wasseranschluss müsste auf Kosten der Bauherrin erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 13
TOP 10 Freisteller
Sachvortrag:
Das Bauvorhaben „Neubau einer Doppelgarage“ in der Straße „Rudolf-Diesel-Straße 11“
(Bebauungsplan Nr. 10 „Beim Umspannwerk“) wurde im Freistellungsverfahren genehmigt.
Gemeinderat – GR/2025/005 – Sitzung vom 27.03.2025 Seite 10
TOP 11 Kindertagesbetreuung; Teilnahme am Projekt KiPrax
Sachvortrag:
Die Beruflichen Schulen Wittelsbacher Land (Berufsfachschule für Kinderpflege) bieten im Rahmen
der Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin ein neues Schul- und Ausbildungsmodell
an. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sowie die Leitungen der Einrichtungen wurden in
Veranstaltungen zu diesem Angebot entsprechend informiert.
Das neue Modell unterscheidet sich darin, dass die Auszubildenden statt 1 Tag nun 2 Tage in einer
Einrichtung die Praxis lernen und dass die Ausbildungsstelle die ganzen 2 Jahre die gleiche bleibt.
Hinzu kommt, dass wegen der 2 Praxistage eine Vergütung gezahlt wird.
Vorteile der neuen Ausbildungsform sind, dass die Einrichtung vor Ort nun einen Auszubildenden über
die gesamte Zeit betreuen kann und dadurch ggf. eigens gut ausgebildete Kinderpfleger erhalten
kann. Auch steht der Einrichtung dann 2 statt 1 Tag eine weitere Person zur Verfügung.
Mit der Leitung des Kinderhauses wurde die Thematik erörtert und eben auch diese Vorteile bestätigt.
Als erster Schritt muss nun zwischen dem Träger (Gemeinde Rehling) und der Schule eine
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden. Dies ist vom Gremium zu beschließen.
Im nächsten Schritt können sich Bewerber auf eine angebotene Stelle in Rehling bewerben. Findet
man geeignete Bewerber, so erhalten diesen einen Ausbildungsvertrag und einen Schulplatz für 2
Jahre.
Beschluss:
Dem Kooperationsvertrag zwischen der Berufsfachschule für Kinderpflege und der Gemeinde Rehling
als Träger wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 13
TOP 12 Wünsche, Anregungen, Verschiedenes
TOP 12 A Bundestagswahl Rückblick
Sachvortrag:
Der Vorsitzende bedankt sich, auch im Namen der Wahlleiterin, bei allen die sich hier zur Verfügung
gestellt haben.
Gemeinderat – GR/2025/005 – Sitzung vom 27.03.2025 Seite 11
TOP 12 B Dorfpokalschießen
Sachvortrag:
Der Vorsitzende erinnert die Teilnehmer aus dem Gemeinderat an das anstehende Dorfpokalschießen
am 25.04.2025 um 19:00 Uhr.
TOP 12 C PFC Belastung Friedberger Ach
Sachvortrag:
3. Bürgermeisterin, Dr. Silvia Huber, erkundigt sich, wie die Gemeinde weiter mit der Thematik der
PFC Belastung der Friedberger Ach umgehen will. Anstoß sind die Pflegearbeiten an der Ach. Hier
werden seit Jahren keine Maßnahmen mehr durchgeführt, da das Material wohl als belastet
einzustufen und die Entsorgung unklar ist.
Der Unmut hallt auch im restlichen Gremium wieder. Auch der Wasserverbandsvorsitzende, 2.
Bürgermeister, Ignaz Strobl, sieht hier die Betroffenheit der Gemeinde. Der Wasserversorger geht auf
Nummer sicher und beprobt auch auf PFC Stoffe.
Der Vorsitzende ist gleicher Ansicht. Jedoch ist das Thema so groß und auch landkreisübergreifend,
so dass die übergeordneten Fachstellen und das Landratsamt hier die Gemeinden unterstützen
müssen. Gemeinsame Gespräche mit den betroffenen Kommunen fanden bereits statt.
TOP 12 D Bäckermobil
Sachvortrag:
Gemeinderat Michael Lindermeir erkundigt sich, ob das Bäckermobil nun nicht mehr kommt.
Der Vorsitzende antwortet, dass nur die Fahrerin derzeit krank ist und daher Rehling nicht angefahren
wird.
TOP 12 E Bankett Lange Wand
Sachvortrag:
Gemeinderat Werner Lindermeir weist darauf hin, dass an der Langen Wand das Bankett schon stark
ausgefahren sei.
Gemeinderat – GR/2025/005 – Sitzung vom 27.03.2025 Seite 12
TOP 12 F Stützmauer am Johannesfeld
Sachvortrag:
Gemeinderat Kistler erkundigt sich in Bezug auf die Sanierungsmaßnahme der Stützmauer am
Johannisfeld.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Maßnahme abgeschlossen ist und man im Kostenrahmen
geblieben ist.
Ende der Sitzung: 20:35 Uhr
Für die Richtigkeit:
Christoph Aidelsburger Benjamin Schröter
Erster Bürgermeister Schriftführung