Inhalt der PDF: Gemeinde Rehling
Niederschrift
über die
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Rehling
am Donnerstag, 08. Mai 2025
im Sitzungssaal
GR/2025/007
Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr
Anwesenheitsliste
Anwesend waren:
Erster Bürgermeister
Aidelsburger, Christoph
2. Bürgermeister
Strobl, Ignaz
3. Bürgermeisterin
Dr. Huber, Silvia
Gemeinderatsmitglied
Eberwein, Markus
Haberl, Anton
Happacher, Robert
Jakob, Katharina
Jakob, Klaus
Kistler, Jochen
Lindermeir, Michael
Lindermeir, Werner
Richter, Alexander (Ab TOP 2)
Satzger, Philipp
Sock, Matthias
Sonstige Teilnehmer
Zuhörer: 4
Presse
Abt, Josef
Schriftführer
Schröter, Benjamin
Fehlend:
Gemeinderatsmitglied
Wilhelm, Quirin Entschuldigt fehlend
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 2
Ö f f e n t l i c h e T a g e s o r d n u n g
01 Antrag zur Tagesordnung
02 Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 10.04.2025
03 Vorstellung TSV Rehling - Beachvolleyballfeld
04 Errichtung eines Nebengebäudes, Riedweg 14, Oberach, Fl. Nr. 923/1
05 Bauleitplanung von Nachbargemeinden;
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 Naherholungsgebiet Sander Seen, Gemeinde
Todtenweis
06 Bauleitplanung von Nachbargemeinden;
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 22 Wandwasser, Gemeinde Todtenweis
07 Bauleitplanung von Nachbargemeinden;
2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche Wandwasser und
Naherholungsgebiet Sander Seen, Gemeinde Todtenweis
08 Zuschussantrag BRK
09 Wünsche, Anregungen, Verschiedenes
09 A Sachbeschädigungen Grundschule u.a.
09 B Preisgeld für Vogelschutz in der gemeindlichen Sandgrube
TOP 01 Antrag zur Tagesordnung
Sachvortrag:
Gemeinderat Michael Lindermeir beantragt, den Tagesordnungspunkt 9 in öffentlicher Sitzung zu
behandeln.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 9 wird in öffentlicher Sitzung zu behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 11
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 13
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 3
TOP 02 Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 10.04.2025
Beschluss:
Die öffentliche Niederschrift vom 10.04.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
TOP 03 Vorstellung TSV Rehling - Beachvolleyballfeld
Sachvortrag:
Der 3. Vorstand des TSV Rehling stellt sich kurz vor und erläutert anhand einer Präsentation am
Beamer das Projekt.
Es wird auf die Intention und positiven Effekte für Verein und Gemeinde eingegangen. Die Aufwertung
des Freizeitstandortes am Badesee, sowie die Trainingsmöglichkeiten für die Vereinsmitglieder. Die
bautechnischen Erfordernisse und die Kosten werden genau erläutert. Mit Eigenleistungen durch den
Verein und der Kostentragung der Materialkosten durch die Gemeinde ist das Projekt natürlich
insgesamt kostengünstiger. Pflege und Wartung übernimmt der Verein in eigener Verantwortung.
Der Vorsitzende spricht die weiteren Projekte des Vereins an. Hier würde sich die Gemeinde
wünschen, um auch selbst besser planen zu können, dass hier eine Aufstellung der Gemeinde
vorgelegt wird. Das Projekt des Beachvolleyballfeldes steht hier als eher öffentliche Einrichtung außer
Konkurrenz. Im Hinblick auf die aktuelle und kommende Haushaltssituation wird auch vom Gremium
angesprochen, dass auch wenn die Gemeinde die Vereine gerne unterstützt, es immer schwerer wird
dies auch finanziell zu tun.
Angeregt wird aus dem Gremium, dass auch durch andere Sportarten das Feld genutzt werden kann.
Dies ist aus Vereinssicht auch möglich, jedoch sollte ein festes Netz bleiben, welches auf die
Volleyballnorm eingestellt ist.
Der Vorsitzende bekräftigt die Bereitschaft das Projekt umzusetzen, da unter anderem die
Haushaltsmittel hierfür bereitstehen. In diesem Rahmen soll das Projekt umgesetzt werden. Vorab
wird jedoch das Bau- und Haftungsrechtliche noch geklärt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt das Bauprojekt umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 1
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 4
TOP 04 Errichtung eines Nebengebäudes, Riedweg 14, Oberach, Fl. Nr. 923/1
Sachvortrag:
Es soll ein Nebengebäude (12,55 m x 8,55 m, asymmetrisches Satteldach mit 25 bzw. 31 Grad
Dachneigung, Blechdach, Holzverkleidung, Höhe 5,245 m) errichtet werden. Die bestehenden
Nebengebäude wurden rückgebaut.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plan Nr. Bebauungsplan Nr. 12 mit integrierter
Grünordnung „Westlich des Riedweges“.
Folgende Befreiungsanträge inklusive Begründungen liegen vor:
• Baugrenze: Aufgrund der besseren Zufahrtsmöglichkeit soll das Gebäude mit einem
Grenzabstand nach Norden von 3,50 m errichtet werden, sodass die Baugrenze um 1,50 m
überschritten wird.
• Wandhöhe max. 2,75 m; gemessen traufseitig von Geländeoberfläche bis Schnittkante
Außenwand/Dachoberfläche: Aufgrund der Lage und Größe des Tores soll die Wandhöhe auf
3,00 m angehoben werden.
• Dachneigung gleiche Dachform und Dachneigung wie Hauptgebäude und Dachform Satteldach:
Das Dach des Gebäudes soll eine PV-Anlage erhalten, aus diesem Grund wurde bezüglich der
besseren Nutzung ein asymmetrisches Dach mit den Dachneigungen 25 bzw. 31 Grad gewählt.
Die Abstandsflächen liegen vollständig auf dem Grundstück selbst. Die Nachbarunterschriften liegen
vollständig vor. Für das geplante Bauvorhaben sind keine Stellplätze nachzuweisen. Zwei Lagepläne
lagen der Sitzungseinladung bei.
Das Gremium hat keine Einwende gegen das Bauvorhaben.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Bauvorhaben inkl. den Befreiungsanträgen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
TOP 05 Bauleitplanung von Nachbargemeinden;
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 Naherholungsgebiet Sander Seen, Gemeinde
Todtenweis
Sachvortrag:
Der Gemeinderat Todtenweis hat am 15.05.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15
„Naherholungsgebiet Sander Seen“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst
die Flur-Nr. 1900 und Teilfläche Flur-Nr. 1899 der Gemarkung Todtenweis. Die Aufstellung erfolgt im
Regelverfahren. Parallel zur Neuaufstellung muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden,
dies erfolgt im Parallelverfahren.
Die Gemeinde Todtenweis möchte für das Flurstück Nr. 1900, Teilfläche Flurstück Nr. 1899, Gemarkung
Todtenweis, eine Bebauungsplanänderung für ein Sondergebiet zum Bau einer Photovoltaik -
Freiflächenanlage aufstellen. Damit soll die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden und die
rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben eines privaten Betreibers geschaffen werden.
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 5
Entsprechend der Zielsetzungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern sollen verstärkt die
erneuerbaren Energien genutzt werden. Durch die geplante Photovoltaikanlage soll der Anteil
erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet erhöht werden. Dem Belang „Ausbau erneuerbarer
Energien zum Schutz gegen den Klimawandel“ wird hier der Vorrang gegenüber den Belangen des
Naturschutzes gegeben, da die Steigerung des Anteils erneuerbarer, umweltfreundlicher Energien auch
im Interesse der Gemeinde Todtenweis ist. Der Artenschutz wird erfasst und bewertet. Gemäß der
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wurden die Ausbauziele auf mindestens 80
Prozent EE-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030 erhöht. Das kann nur erreicht werden, indem auch
Freiflächenfotovoltaik Sondergebiete errichtet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der
erneuerbaren Energien liegen gem. §2 EEG 2023 im überragenden öffentlichen Interesse und dienen
der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund des Vorkommens von Rot- und Schwarzmilan auf
25% der Flächen (Quellbrutgebiete) rund um Sand ist dort keine Windkraft möglich. Der Belang
Naturschutz wurde ausreichend bei der Eingrünung und den Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Bei
der Umnutzung der Fläche wurde jedoch dem Belang erneuerbarer Energien der Vorrang vor den
Belangen des Naturschutzes eingeräumt. Der Wunsch eines privaten Anlagenbetreibers war der
Anlass, den Bebauungsplan für diese Photovoltaik -Freiflächenanlage aufzustellen. Der
Geltungsbereich liegt ca. 2,0 km südwestlich der Ortschaft Sand (Gemeinde Todtenweis). Die derzeitige
Nutzung der Fläche ist landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca.
26.600 m²
Ein alternativer Standort im Gemeindegebiet von Todtenweis wurde geprüft, jedoch frühzeitig aufgrund
nicht zu überwindender artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei den Wiesenbrütern nicht
weiterverfolgt. Es handelte sich hierbei um die Fl.Nr. 1789, 790, 1791 sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1771,
1797. Das Flurstück Nr. 1900 wird derzeit als intensiv genutzte Äcker landwirtschaftlich genutzt. Der
Standort ist daher bezüglich der Schutzgüter (Mensch, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild) als
geringwertig einzustufen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet Todtenweis
gestaltet sich aufgrund des Artenschutzes als schwierig, daher müssen die wenigen Standorte, die in
Frage kommen, genutzt werden. Der Standort ist nicht an eine bestehende Siedlung angebunden. Wie
im LEP 2013 (Begründung zu Ziel 3.3 Vermeidung von Zersiedelung) beschrieben, handelt es sich bei
Photovoltaik Freiflächenanlagen nicht um Siedlungsflächen, welche im Sinne des Ziels gegen die
Zersiedelung anzusehen sind. Weitere alternative Standortprüfungen sind somit nicht erforderlich.
Die Gemeinde Rehling wurde im Zuge der Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten. Aus Sicht
der Verwaltung bestehen allerdings keine Bedenken gegen die Planungen der Gemeinde Todtenweis.
In diesem Rahmen berichtet der Vorsitzende über einen Termin mit dem Regionalen Planungsverband.
Hier wurde erörtert, dass in den Bereichen Affing, Rehling und Todtenweis alleine durch die
Einwirkungen des Flughafenbetriebes und den Naturschutz keine Windräder möglich sind. Daher ist es
kein Wunder, dass sich Gemeinden und Investoren hier auf PV-Anlagen konzentrieren.
Im Gremium entsteht eine kurze Diskussion über die Notwendigkeit diese Flächen für die
Energieerzeugung zu verwenden. Angesprochen wird auch der Anschluss an das Rehlinger
Umspannwerk. Laut Auskunft der LEW sollte Rehling hier keine Bedenken haben. Die Verlegung der
Kabel im Straßenraum, besonders auf Höhe des Gewerbegebietes erscheint einigen Räten jedoch
kritisch. Es wird behauptet, dass für neue Anlagen bereits Kabel eingebaut wurden, ohne Genehmigung
der Gemeinde. Die mögliche Spiegelung der Module in Bezug auf den Verkehr wird auch angesprochen.
Beschluss:
Von Seiten der Gemeinde Rehling bestehen keine Bedenken gegen die Planungen der Gemeinde
Todtenweis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 5
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 6
TOP 06 Bauleitplanung von Nachbargemeinden;
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 22 Wandwasser, Gemeinde Todtenweis
Sachvortrag:
Der Gemeinderat Todtenweis hat am 15.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22
„Wandwasser“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flur-Nr. 1898, 1912
und Teilflächen der Flur-Nr. 1899 und 1911 der Gemarkung Todtenweis. Die Aufstellung erfolgt im
Regelverfahren. Parallel zur Neuaufstellung muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden,
dies erfolgt im Parallelverfahren.
Die Gemeinde Todtenweis möchte für die Flurstücke Nr. 1898, 1912, Teilflächen Flurstück Nr. 1899,
1911, Gemarkung Todtenweis, einen Bebauungsplan (Nr. 22 „SO Freiflächenfotovoltaik (FFF) Am
Wandwasser“) für ein Sondergebiet zum Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage aufstellen. Damit soll
die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden und die rechtlichen Voraussetzungen für das
Vorhaben eines privaten Betreibers geschaffen werden.
Entsprechend der Zielsetzungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern sollen verstärkt die
erneuerbaren Energien genutzt werden. Durch die geplante Photovoltaikanlage soll der Anteil
erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet erhöht werden. Dem Belang „Ausbau erneuerbarer
Energien zum Schutz gegen den Klimawandel“ wird hier der Vorrang gegenüber den Belangen des
Naturschutzes gegeben, da die Steigerung des Anteils erneuerbarer, umweltfreundlicher Energien auch
im Interesse der Gemeinde Todtenweis ist. Der Artenschutz wird erfasst und bewertet. Gemäß der
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wurden die Ausbauziele auf mindestens 80
Prozent EE-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030 erhöht. Das kann nur erreicht werden, indem auch
Freiflächenfotovoltaik Sondergebiete errichtet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der
erneuerbaren Energien liegen gem. §2 EEG 2023 im überragenden öffentlichen Interesse und dienen
der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund des Vorkommens von Rot- und Schwarzmilan auf
25% der Flächen (Quellbrutgebiete) rund um Sand ist dort keine Windkraft möglich. Der Belang
Naturschutz wurde ausreichend bei der Eingrünung und den Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Bei
der Umnutzung der Fläche wurde jedoch dem Belang erneuerbarer Energien der Vorrang vor den
Belangen des Naturschutzes eingeräumt.
Der Wunsch eines privaten Anlagenbetreibers war der Anlass, den Bebauungsplan für diese
Photovoltaik-Freiflächenanlage aufzustellen. Der Geltungsbereich liegt ca. 2,0 km südwestlich der
Ortschaft Sand (Gemeinde Todtenweis). Die derzeitige Nutzung der Fläche ist landwirtschaftliche
Nutzfläche. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 78.260 m². Ein alternativer Standort im
Gemeindegebiet von Todtenweis wurde geprüft, jedoch frühzeitig aufgrund nicht zu überwindender
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei den Wiesenbrütern nicht weiterverfolgt. Es handelte sich
hierbei um die Fl.Nr. 1789, 790, 1791 sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1771, 1797. Die Flurstücke werden
derzeit als intensiv genutzte Äcker landwirtschaftlich genutzt. Der Standort ist daher bezüglich der
Schutzgüter (Mensch, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild) als geringwertig einzustufen. Der Ausbau
der Erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet Todtenweis gestaltet sich aufgrund des Artenschutzes
als schwierig, daher müssen die wenigen Standorte, die in Frage kommen, genutzt werden. Der
Standort ist nicht an eine bestehende Siedlung angebunden. Wie im LEP 2013 (Begründung zu Ziel 3.3
Vermeidung von Zersiedelung) beschrieben, handelt es sich bei Photovoltaik Freiflächenanlagen nicht
um Siedlungsflächen, welche im Sinne des Ziels gegen die Zersiedelung anzusehen sind. Weitere
alternative Standortprüfungen sind somit nicht erforderlich.
Die Gemeinde Rehling wurde auch hier im Zuge der Behördenbeteiligung um entsp rechende
Stellungname gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen aber keine Bedenken gegen die Planungen
der Gemeinde Todtenweis.
Beschluss:
Von Seiten der Gemeinde Rehling bestehen keine Bedenken gegen die Planungen der Gemeinde
Todtenweis.
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 7
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 6
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
TOP 07 Bauleitplanung von Nachbargemeinden;
2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche Wandwasser und
Naherholungsgebiet Sander Seen, Gemeinde Todtenweis
Sachvortrag:
Der Gemeinderat Todtenweis hat in seiner Sitzung vom 15.05.2024 die 2. Änderung des
Flächennutzungsplans für die Bereiche der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 15
„Naherholungsgebiet Sander Seen“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15
„Naherholungsgebiet Sander Seen“ beschlossen.
Die Gemeinde Todtenweis verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan (25.07.2018). Die
betroffene Fläche ist landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerbau). Rundum grenzen landwirtschaftliche
Nutzflächen, Feldwege und das Fließgewässer Wandwasser an. Es wird im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 22 Am Wandwasser und der 2. Änderung des Bebauungsplans Badeseen in Sand
eine Flächennutzungsplanänderung nötig. Bei dem geplanten Änderungsbereich (Fl.Nr. 1898, 1900,
1912, Gemarkung Todtenweis) der beiden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich insgesamt um
eine Fläche von ca. 10,5 ha.
Ziele der Änderung des Flächennutzungsplans Die Gemeinde Todtenweis möchte für die Flurstücke Nr.
1898, 1900, 1912, Gmk. Todtenweis einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet zum Bau einer
Photovoltaikanlage aufstellen. Damit soll die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Gemäß
der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wurden die Ausbauziele auf mindestens
80 Prozent EE-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030 erhöht. Das kann nur erreicht werden, indem
auch Freiflächenfotovoltaik Sondergebiete errichtet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen
der erneuerbaren Energien liegen gem. §2 EEG 2023 im überragenden öffentlichen Interesse und
dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund des Vorkommens von Rot- und
Schwarzmilan auf 25% der Flächen (Quellbrutgebiete) rund um Sand ist dort keine Windkraft möglich.
Der Belang Naturschutz wurde ausreichend bei der Eingrünung und den Ausgleichsmaßnahmen
berücksichtigt. Bei der Umnutzung der Fläche wurde jedoch dem Belang erneuerbarer Energien der
Vorrang vor den Belangen des Naturschutzes eingeräumt.
Die Gemeinde Rehling ist im Zuge der Behördenbeteiligung zur Stellungnahme aufgefordert. Aus Sicht
der Verwaltung bestehen aber keine Bedenken gegen die Planungen der Gemeinde Todtenweis.
Beschluss:
Von Seiten der Gemeinde Rehling bestehen keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde
Todtenweis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 6
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 8
TOP 08 Zuschussantrag BRK
Sachvortrag:
Das Bayerische Rote Kreuz hat einen Zuschuss von insgesamt 1.820,00 € für den Katastrophenschutz
und die Wasserrettung beantragt.
Der Vorsitzende fragt in die Runde, ob wieder für Katastrophenschutz und Wasserrettung der Zuschuss
gezahlt werden soll. In früheren Sitzungen wurde dies diskutiert, da in Rehling keine Wasseraufsicht am
Badegewässer geleistet wird. Gemeinderat Michael Lindermeir ergänzt, dass im Rahmen der
Hochwasserkatastrophe die Wasserwacht auch in Rehling im Einsatz war.
Beschluss:
Das Bayerische Rote Kreuz erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.820,00 € für Wasserrettung und
Katastrophenschutz.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 2
Persönlich beteiligt: 0
Anwesende Mitglieder: 14
TOP 09 Wünsche, Anregungen, Verschiedenes
TOP 09 A Sachbeschädigungen Grundschule u.a.
Sachvortrag:
Gemeinderat Satzger erkundigt sich, was in Bezug auf die Schmierereien an der Schule
unternommen wurde und wie es weiter geht.
Der Vorsitzende berichtet, dass keine Täter bekannt sind und auch Strafanzeige gegen Unbekannt
gestellt wurde. Die Beschädigungen sind so, dass man eher großflächiger einzelne Wände der
Grundschule streichen müsste, dies würde jedoch zu überplanmäßigen Kosten führen.
Eine Kameraüberwachung wäre außerhalb der schulischen Nutzungszeiten wohl rechtlich haltbar,
jedoch würde dies auch Kosten verursachen.
Gemeinderat – GR/2025/007 – Sitzung vom 08.05.2025 Seite 9
TOP 09 B Preisgeld für Vogelschutz in der gemeindlichen Sandgrube
Sachvortrag:
Der Vorsitzende berichtet, dass der Landesbund für Vogelschutz (LBV) erneut mit der Gemeinde die
Sandgrube besichtigt hat und für das vorbildliche Engagement der Gemeinde eine Förderung bzw.
Preisgeld von 500 € zuerkannt hat.
Während der Brutzeit wird wie bisher der Sandabbau eingestellt, damit sich wieder weiter Vögel
einfinden und hier zum Arterhalt beigetragen wird.
Ende der Sitzung: 20:33 Uhr
Für die Richtigkeit:
Christoph Aidelsburger Benjamin Schröter
Erster Bürgermeister Schriftführung