Winterreifenpflicht: Neue Regeln ab Oktober 2024 für sichere Fahrten
Ab dem 1. Oktober 2024 tritt in Deutschland eine neue Regelung für Winterreifen in Kraft! Laut §2 Abs. 3a StVO ist bei winterlichen Bedingungen wie Glatteis und Schneematsch die Nutzung von Winterreifen auf allen Fahrzeugrädern Pflicht. Die großen Neuerungen: Nur Reifen mit dem „Alpine-Symbol“ – ein markantes Bergpiktogramm mit Schneeflocke – werden als Winterreifen anerkannt.
Für bestimmte Fahrzeuge wie Lkw über 3,5 Tonnen, Busse und Motorräder gibt es Ausnahmen. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, doch Experten raten dringend zu mindestens 4 mm für optimale Sicherheit. Zudem sollten Reifen nicht älter als 6 Jahre sein – das Produktionsdatum findet sich auf der Reifenflanke. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um sicher durch den Winter zu kommen!