Am Samstag, den 17. Oktober 2026, war es endlich so weit: Rund 140 Einsatzkräfte aus den Feuerwehren des Landkreises Osterholz trafen sich zu einer groß angelegten Übung, die nicht nur die Routine, sondern auch den Ernstfall simulierte. Allein die Anfahrt in einer gemeinsamen Kolonne mit 25 Fahrzeugen in den Übungsbereich um Neu St. Jürgen war bereits ein beeindruckender Anblick. Man kann sich vorstellen, wie die Sirenen heulten und die Feuerwehrleute, unterstützt vom Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, in voller Montur aus den Fahrzeugen sprangen. Es war eine Szene voller Energie und Teamgeist!

Die Übungsleitung war in den fähigen Händen von Bereitschaftsführer Andreas Berger und seinem Stellvertreter Timo Kück, die vier verschiedene Szenarien vorbereitet hatten. Jedes davon stellte die Einsatzkräfte vor besondere Herausforderungen – und das mit einer Prise Realität. Eines der eindrucksvollsten Szenarien war ein Unfall an einem Bahnübergang im Gewerbegebiet Neu St. Jürgen. Hier kam es zu einer dramatischen Kollision zwischen einer Regionalbahn und einem Pkw. In dem Auto waren Personen eingeklemmt, während im Zug viele Verletzte versorgt werden mussten. Der Verdacht auf einen Gefahrstoffaustritt machte die Lage noch heikler. Geschminkte Darsteller, die realistische Verletzungen zeigten, sowie Rauch und Flammen, die durch die Pyrotechnik des THW erzeugt wurden, trugen zur Authentizität der Übung bei. Man konnte fast das Adrenalin in der Luft spüren!

Vielfältige Übungsszenarien

Doch das war nur die Spitze des Eisbergs. Bei Melchers Hütte musste ein weiterer Einsatz simuliert werden: Nach einem angenommenen Kanuunfall trieben vier verletzte Personen in der Hamme. Hier kam der Rüstwagen-Kran der Ortsfeuerwehr Osterholz-Scharmbeck zum Einsatz, unterstützt von der DLRG, die sowohl vom Land als auch vom Wasser aus halfen. Es war ein eindrucksvolles Zusammenspiel der Kräfte – jeder griff dem anderen unter die Arme.

In Hüttenbusch wurde ein Vollbrand einer Halle am Bahnhof simuliert, bei dem zwei Personen als vermisst galten. Die Einsatzkräfte mussten nicht nur die Vermissten suchen, sondern auch verhindern, dass das Feuer auf ein angrenzendes Wohnhaus übergriff. Man kann sich die Hektik und den Druck vorstellen, die in solchen Momenten herrschen. Und auch in Worpswede war es nicht weniger dramatisch: In einem vollständig verrauchten Wohnhaus mussten die Feuerwehrleute vermisste Personen suchen und retten, während sich die Flammen auf eine benachbarte Lagerhalle ausbreiteten. Atemschutztrupps waren in ständiger Alarmbereitschaft – die Anspannung war förmlich greifbar.

Die Zukunft der Feuerwehrbereitschaft

Die Großübung war zudem ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der bisherigen Kreisfeuerwehrbereitschaft zu einer Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen. Das bedeutet, dass die Anforderungen an Führung, Organisation und Durchhaltevermögen steigen. Künftig soll die Feuerwehrbereitschaft mindestens 48 Stunden eigenständig einsatzfähig sein, sogar in weiter entfernten Landkreisen. Um das zu erreichen, wird die Struktur um eine Fachgruppe „Versorgung und Eigenschutz“ ergänzt. Eine Führungsgruppe wird den Bereitschaftsführer bei der Koordination komplexer Einsatzlagen unterstützen. Hier zeigt sich, wie ernst es die Verantwortlichen nehmen, die Feuerwehr auf ein neues Level zu heben!

Natürlich waren auch einige Gäste vor Ort, die sich ein Bild von der Leistungsfähigkeit der neuen Feuerwehrbereitschaft machten. Unter ihnen war Dominik Vinbruck, der Dezernent des Landkreises Osterholz, sowie die Bürgermeister von Worpswede und Grasberg, Stefan Schwenke und Stefan Ritthaler. Gemeinsam mit Vertretern aus Verwaltung, Feuerwehr und befreundeten Organisationen tauschten sie sich über die gewonnenen Erfahrungen aus.

Regelungen für die Feuerwehrbereitschaften

Ein kurzer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, wie wichtig diese Übungen sind. Der Erlass zur Aufstellung, Ausstattung und den Aufgaben von Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft. Dieser regelt die Einsatz- und Meldepflichten der Feuerwehrbereitschaften und stellt sicher, dass die Landkreise mindestens eine KFB aufstellen müssen. Die Aufgaben umfassen übergemeindliche Einsätze und Nachbarschaftshilfe. Die neuen Feuerwehrbereitschaften müssen nicht nur gut ausgestattet sein, sondern auch in der Lage, überörtliche Hilfe zu leisten. Das bringt eine immense Verantwortung mit sich, die nur durch regelmäßige Übungen wie diese gemeistert werden kann.

Nach rund vier Stunden endete die Übung am Feuerwehrhaus Neu St. Jürgen. Bei einer gemeinsamen Verpflegung und einer kurzen Nachbesprechung wurden die Eindrücke ausgetauscht und die Erfahrungen ausgewertet. Und wie es der Brauch will, klang der Tag mit Gesprächen und dem Austausch von Erlebnissen aus. Man kann nur hoffen, dass die nächste Übung nicht allzu bald notwendig wird, aber wenn, dann sind wir gut vorbereitet!