Ausschreibung für drei Stellen als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Göttingen
Im Landkreis Göttingen tut sich was! Die Ausschreibung für gleich drei Stellen als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) steht vor der Tür. Wenn Sie also ein Herz für das Schornsteinfegerhandwerk haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich zu bewerben. Die Kehrbezirke, die ab 1. Januar 2027 und 1. Februar 2027 besetzt werden sollen, umfassen den Kehrbezirk OHA-702, den Kehrbezirk Göttingen Land 509 sowie den Kehrbezirk OHA-709. Ein schöner Grund, um sich mal wieder mit der eigenen Karriere auseinanderzusetzen!
Die Bestellung erfolgt für einen Zeitraum von sieben Jahren, aber Achtung: Die Altersgrenze wird erreicht, wenn das 67. Lebensjahr vollendet ist. Wer sich für die Position interessiert, sollte die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks mitbringen. Es gibt einige Kriterien, nach denen die Auswahl erfolgt – von der fachlichen Eignung über den Umgang mit Kunden bis hin zu den Ergebnissen der Berufsausbildung und Fortbildungen. Wer also denkt, das wäre ein Job für ihn oder sie, der sollte schnell die Bewerbungsunterlagen zusammenstellen.
Wichtige Infos zur Bewerbung
Eine Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden, auf dem klar und deutlich „Bestellung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)“ vermerkt ist. Der Bewerbungsschluss ist der 18. November 2026 – also nicht zu lange zögern! Die Unterlagen sind an den Landkreis Göttingen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schornsteinfegerwesen, Herzberger Str. 5, 37520 Osterode am Harz, zu senden. Übrigens, nach diesem Datum eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Streng, aber fair!
Für alle, die sich näher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen möchten, gibt es auch einige interessante Details im § 7 bis § 12 des entsprechenden Gesetzes. Zum Beispiel wird in § 8 deutlich, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Gewerbetreibende dem Schornsteinfegerhandwerk angehören und ihre hoheitlichen Aufgaben persönlich ausüben müssen. Das bedeutet, dass auch die Eintragung in die Handwerksrolle Pflicht ist. Wer also denkt, das wäre ein einfacher Job, hat sich vielleicht getäuscht!
Der Schornsteinfeger – mehr als nur ein Beruf
Denken wir an den Schornsteinfeger, kommen vielen von uns Bilder von schwarz gekleideten Männern in einem Zylinder in den Sinn, die mit einer großen Bürste durch die Straßen ziehen. Aber dieser Beruf hat weit mehr Facetten! Schornsteinfeger sind nicht nur für die Reinigung von Schornsteinen zuständig, sondern auch für die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit. Das ist besonders wichtig, um in unseren Haushalten für Sicherheit zu sorgen. Und das nicht nur aus Tradition, sondern aus gutem Grund!
In der heutigen Zeit, in der wir uns zunehmend mit den Themen Umweltschutz und nachhaltige Energien auseinandersetzen, spielt der Schornsteinfeger eine Schlüsselrolle. Er berät Hausbesitzer über moderne Heizsysteme und deren Effizienz. Ein Beruf mit Verantwortung, der weit über die klassischen Aufgaben hinausgeht.
Falls Sie also das Zeug dazu haben, ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zu werden, zögern Sie nicht und bringen Sie Ihre Bewerbung auf den Weg! Vielleicht sind Sie schon bald der nächste, der mit Stolz durch die Straßen Göttingens zieht – und das nicht nur zur Hochzeitszeit!
