Lahn-Dill-Kreis wird vierte hessische Modellkommune nach KommFlexG
Im Lahn-Dill-Kreis tut sich was – und das ist nicht nur ein leises Raunen. Der Landkreis wurde jüngst als vierte hessische Modellkommune nach dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) anerkannt. Ein Grund zur Freude, den auch Innenminister Roman Poseck bei seinem Besuch in Wetzlar nicht unkommentiert ließ. Zusammen mit Landrat Carsten Braun wurde das Engagement des Landkreises gewürdigt, und das hat es in sich!
Der Landkreis hat gleich 15 Anträge auf Befreiung von landesrechtlichen Standards gestellt. Dabei geht es um wichtige Themen wie das kommunale Haushaltsrecht, Brand- und Katastrophenschutz, den Rettungsdienst sowie Straßenverkehrsrecht und E-Government. Zuvor waren bereits der Landkreis Fulda, die Gemeinde Kalbach und der Landkreis Gießen als Modellkommunen anerkannt worden – und jetzt mischt auch der Lahn-Dill-Kreis kräftig mit.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Die kommunale Finanzlage ist alles andere als rosig; Poseck machte dies deutlich, als er auf das Defizit von 31,9 Milliarden Euro für 2025 hinwies, dem höchsten Wert seit der Wiedervereinigung. In Hessen liegt das Defizit bei 2,4 Milliarden Euro, und fast 82 Prozent der kommunalen Haushalte entfallen auf gesetzliche Pflichtaufgaben. Das KommFlexG soll hier Abhilfe schaffen: Es ermöglicht Kommunen, befristet von landesrechtlichen Standards abzuweichen und neue Wege in der Aufgabenerfüllung zu erproben.
Von den 15 Anträgen des Lahn-Dill-Kreises wurden bereits vier genehmigt, während elf noch in Bearbeitung sind. Besonders spannend ist ein Antrag, der sich auf das Vergaberecht bezieht. Eine Vorschrift, die ursprünglich beanstandet wurde, ist durch eine Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes weggefallen. Das macht es allerdings nicht einfacher, unzuverlässige Unternehmen von Vergaben auszuschließen. Hier plant das Land Hessen, eventuell auf Bundes- oder Europaebene nachzuhaken.
Bürokratische Hürden abbauen
Landrat Carsten Braun hat eine klare Vision: Mit dem KommFlexG sollen bürokratische Hürden abgebaut und Handlungsspielräume erweitert werden. Die Verwaltung soll zukunftsfähig gestaltet werden. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen zu finden, effiziente Abläufe zu schaffen und Entscheidungen näher an den Bedürfnissen der Bevölkerung zu treffen. Das klingt doch schon mal vielversprechend!
Das Gesetz, das am 5. Februar 2026 beschlossen wurde und am 1. März 2026 in Kraft trat, ermöglicht es kommunalen Körperschaften, auf Antrag bis zu vier Jahre von bestimmten landesrechtlichen Standards befreit zu werden. Dabei bleiben Bundes- und EU-Recht unberührt. Die Anträge müssen digital über ein zentrales Formular des Hessischen Innenministeriums eingereicht werden und werden dann von den zuständigen Ministerien geprüft.
Über die Antragstellung entscheidet das nach Kommunalrecht zuständige Organ. Wichtige Angaben im Antrag sind konkret benannte Standards, eine Begründung für die gewünschte Abweichung und eine nachvollziehbare Darstellung, wie der Regelungszweck trotz der Abweichung erreicht wird. Und keine Sorge: Antragsteller tragen keine Beweislast.
Ein Modell für die Zukunft
Die Modellkommunen sollen als Vorbilder fungieren, um Erfahrungen auszuwerten und Erkenntnisse für die weitere Vereinfachung und Modernisierung kommunaler Verwaltungsverfahren zu gewinnen. Der Lahn-Dill-Kreis hat hier die Chance, Impulse zu setzen und zu zeigen, wie innovative Lösungen in der Praxis aussehen können. Für den Brand- und Katastrophenschutz gibt es spezielle Anforderungen, und es wird auch neue Technologien und Verwaltungsprozesse erprobt.
Die Landesregierung hat mit dem KommFlexG einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau unternommen. Auch das Zweite Bürokratieabbaugesetz soll die Verwaltung weiter entlasten. Die Augen sind jetzt auf die kommenden Entwicklungen gerichtet – und wir sind gespannt zu sehen, wie der Lahn-Dill-Kreis diese Herausforderungen meistert.
