Heute ist der 23.10.2026 und im Hochtaunuskreis gibt es spannende Neuigkeiten für alle, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren! Am 21. November 2026 findet in Wiesbaden die kostenfreie Konferenz „Recht verständlich – Juristische Hilfe für Vereine“ statt. Ein Event, das nicht nur rechtliche Fragen klärt, sondern auch Raum für Austausch und individuelle Beratung durch echte Profis bietet.

Die Veranstaltung wird von der Hochschule RheinMain ausgerichtet, die sich in der Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden befindet. Hier sind die Vorstände, Engagierten und Verantwortlichen in Vereinen herzlich eingeladen, sich über die Herausforderungen des Vereinsalltags auszutauschen. Die Themen reichen von rechtlichen Aspekten bis hin zu praxisnahen Informationen, die jeden Verein weiterbringen können. Wer schon immer wissen wollte, wie man rechtliche Stolpersteine umgeht, ist hier genau richtig!

Ein Blick ins Programm

Das genaue Programm wird zwar noch veröffentlicht, aber die Anmeldung ist bereits offen! Wer jetzt neugierig geworden ist und sich einen Platz sichern möchte, kann dies über diesen Link tun. Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist eine Anmeldung erforderlich – also keine Zeit verlieren!

Besonders spannend ist die Möglichkeit, direkt Fragen an Experten zu stellen. In einer Welt, in der das Vereinsrecht oft wie ein Dickicht aus Paragraphen erscheint, ist eine solche Gelegenheit Gold wert. Hier können persönliche Anliegen besprochen werden, was für viele sicherlich eine große Entlastung darstellt.

Haftungsfragen für Vereine

Ein Thema, das viele Vorstände beschäftigt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Haftungsfragen. Bei Schäden oder Schulden spielt es eine entscheidende Rolle, ob ein Verein eingetragen ist oder nicht. Bei nicht eingetragenen Vereinen haften die Mitglieder grundsätzlich gemeinsam für Schulden und Schäden. Vorstandsmitglieder und andere handelnde Personen sind hier oft besonders betroffen. Das klingt ziemlich nervenaufreibend, oder?

Im Gegensatz dazu haftet ein eingetragener Verein als juristische Person selbst. Hier handelt der Vorstand als gesetzlicher Vertreter. Wenn also Verträge abgeschlossen werden, ist in der Regel der Verein derjenige, der dafür verantwortlich ist und nicht die Vorstandsmitglieder persönlich. Dennoch: Die Haftung des Vorstands kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Besonders bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sieht die Gesetzeslage eine persönliche Haftung vor.

Wichtige Informationen für Ehrenamtliche

Das sollte sich jeder Vorstandsmitglied gut merken: Die gesetzlichen Haftungsbegrenzungen gelten unabhängig von der Gemeinnützigkeit des Vereins. Wer sich also ehrenamtlich engagiert, haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die meisten ist das eine Erleichterung! Und für all die, die sich über die Finanzen des Vereins Gedanken machen: Die Aufstellung einer Vermögenshaftpflichtversicherung kann sehr hilfreich sein. Sie schützt vor unliebsamen Überraschungen, falls mal etwas schiefgeht.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Satzung des Vereins regelmäßig zu überprüfen. Hier können Regelungen zur Haftung festgelegt werden, die die Vorstandsmitglieder schützen. So kann ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein entstehen, falls ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung für alle, die sich um die rechtlichen Belange kümmern! Der Verein kann dadurch auf sicherem Grund stehen.

Wer also in einem Verein aktiv ist oder plant, ein solches zu gründen, sollte sich die Konferenz in Wiesbaden auf keinen Fall entgehen lassen. Die Informationen und der Austausch mit Experten könnten entscheidende Impulse geben. Warten wir also gespannt auf den 21. November und die vielen neuen Erkenntnisse, die uns erwarten!