Vereinspauschale 2026: Frist läuft! Jetzt Antrag einreichen!

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Wenzenbach informiert über Antragsfristen zur Vereinspauschale 2026. Jetzt bis 01. März beim Landratsamt Regensburg einreichen!

Vereinspauschale 2026: Frist läuft! Jetzt Antrag einreichen!

Am 15. Januar 2026 müssen Vereine darauf achten, dass ihre Anträge auf die Vereinspauschale für das Jahr 2026 bis spätestens 01. März 2026 beim Landratsamt Regensburg eingereicht werden. Verspätete Anträge können aufgrund einer gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden. Die Anträge können postalisch an die folgende Adresse gesendet werden: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Darüber hinaus stehen die erforderlichen Formulare und Informationen auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung, auch die Online-Antragstellung ist dank der Anmeldung mittels BayernID möglich. Wer seine Unterlagen persönlich im Landratsamt abgeben möchte, muss dies im Voraus mit einer Terminvereinbarung klären.

Die Vereinspauschale unterstützt die ehrenamtlich tätigen Trainer und Übungsleiter, indem ihre Lizenzen bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen. Eine einfache Ablichtung genügt dabei. Falls eine Lizenz auf zwei Vereine aufgeteilt wird, ist zudem das Formular „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ erforderlich. Bei der Antragsstellung sollten Vereine darauf achten, auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Für die Landkreisförderung ist kein gesonderter Antrag nötig; die Grundlage dafür sind die Mitgliedermeldungen der Verbände sowie die berücksichtigten Übungsleiterlizenzen. Bei Fragen können Vereine Frau Kronawitter unter Telefon: 0941 4009-173 oder via E-Mail unter Zuschusswesen@landratsamt-regensburg.de kontaktieren.

Übungsleiterpauschale für 2026

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Übungsleiterpauschale € 3.300 pro Jahr, welche es Vereinen ermöglicht, ehrenamtlich tätige Ausbilder, Trainer, Dozenten, Pfleger, Erzieher und Künstler zu entlohnen. Diese Vergütung gilt nur für spezifische ehrenamtliche Tätigkeiten im pädagogischen, pflegerischen oder künstlerischen Bereich und ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass Vereine bestehende Verträge anpassen müssen, um die neue Vergütung zu berücksichtigen.

Die Verwendung der Übungsleiterpauschale unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Die Tätigkeit muss bei einer gemeinnützigen, kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft ausgeübt werden, und es handelt sich um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nicht mehr als ein Drittel der Stunden eines Hauptberufs in Anspruch nehmen darf. Zudem kann die Pauschale nicht für die gleiche Tätigkeit angewendet werden, die bereits durch einen anderen Freibetrag honoriert wird. Die Pauschale gilt vereinsunabhängig pro Person und Jahr und wird in Raten oder pauschal ausgezahlt, solange die Jahresgrenze von € 3.300 nicht überschritten wird.

Steuerliche Vorteile für Vereinsmitglieder

Für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten sind Einnahmen bis zu € 3.300 jährlich steuerfrei, was die Attraktivität ehrenamtlicher Tätigkeiten steigert. Zu diesen Tätigkeiten zählen unter anderem die des Übungsleiters, Ausbilders, Erziehers sowie Pflegeleistungen. Für andere ehrenamtliche Aufgaben wie Vorstandsarbeiten gibt es einen Steuerfreibetrag von bis zu € 960 jährlich. Es sollten jedoch sorgsam schriftliche Bestätigungen eingeholt werden, dass der Begünstigte nicht bereits von der Übungsleiterpauschale bei einem anderen Verein profitiert. Auch die steuerliche Behandlung der Einnahmen muss in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Die gesetzgeberische Unterstützung für Vereine, insbesondere durch steuerliche Vorteile, sorgt dafür, dass ehrenamtliches Engagement weiterhin gefördert wird. Zahlreiche Vereinsmitglieder, wie auch Ehegatten, haben die Möglichkeit, diese Pauschalen unabhängig voneinander zu beanspruchen, wodurch das Ehrenamt in Deutschland lebendig bleibt und gestärkt wird.

Weitere Informationen zur Antragstellung und den Voraussetzungen finden Sie unter Wenzenbach, zur Übungsleiterpauschale unter Deutsches Ehrenamt, sowie zu steuerlichen Themen bei Finanzamt NRW.