Heute ist der 19.03.2026 und die Vorbereitungen zur Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/27 gilt, laufen im Landkreis Regensburg auf Hochtouren. Über 50% der Grundschulkinder im Landkreis nutzen bereits ein Ganztagsangebot, was zeigt, dass das Interesse an einer umfassenden Betreuung in der Region groß ist. Verwaltung, Schulen und die Regierung der Oberpfalz arbeiten Hand in Hand, um diese wichtigen Angebote auszubauen und den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Der Landkreis Regensburg trägt die Gesamt- und Planungsverantwortung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII. Um den Ganztagsausbau effektiv voranzutreiben, tagte eine Steuerungsgruppe Anfang März 2026. Diese Gruppe setzt sich aus Vertretern des Kreisjugendamts, Schulamts, Bildungsmanagements und der Regierung der Oberpfalz zusammen. Ihr Ziel ist es, eine enge Abstimmung zwischen Jugendhilfe, Schulen und der staatlichen Schulaufsicht zu gewährleisten.
Aktuelle Betreuungsformen
Am 1. Oktober 2025 besuchten 8.293 Schüler die Grundschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis. Von diesen werden 4.980 in einem Ganztagsangebot betreut. Die verschiedenen Betreuungsformen sind vielfältig und bieten für jeden Bedarf etwas:
- Offene Ganztagsschule (OGTS): 2.271 Kinder (46% der betreuten Kinder) – davon 1.704 in 123 Kurzgruppen (bis 14 Uhr) und 567 in 39 Langgruppen (bis 16 Uhr).
- Mittagsbetreuung: 1.313 Kinder (26%) – bestehend aus 69 Kurzgruppen und 25 Langgruppen.
- Horte: 1.117 Kinder (22%) in 22 Einrichtungen.
- Gebundener Ganztag: 279 Kinder (6%) in 15 Ganztagsklassen.
- Stütz- und Förderklasse: 8 Schüler im Ganztagskonzept.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ferienbetreuung, die ein fester Bestandteil des künftigen Rechtsanspruchs sein wird. Im Januar 2026 fand eine landkreisweite Bestandserhebung zur Ferienbetreuung statt, die verdeutlichte, dass die Mehrheit der Gemeinden sich Kooperationen für tragfähige Ferienangebote wünscht. Allerdings erfüllen einige bestehende Angebote noch nicht die Anforderungen des Rechtsanspruchs, was Handlungsbedarf aufzeigt.
Wichtige Termine und Informationen
Um die Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklungen zu informieren, ist für Mai 2026 eine Informationsveranstaltung für die Gemeinden geplant. Eltern sollten nicht vergessen, ihren Betreuungsbedarf bis spätestens 30. April 2026 bei ihrer Gemeinde anzumelden, um sicherzustellen, dass für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27 ein passendes Betreuungsangebot bereitsteht.
Für weitere Informationen und Details zu den aktuellen Entwicklungen empfiehlt es sich, die offiziellen Mitteilungen der Gemeinde zu verfolgen. Mehr Informationen finden Sie auch in der Quelle.