Neues Sondergebiet in Sünching: Sonnenstrom für die Zukunft!
Der Gemeinderat Sünching beschloss die Änderung des Flächennutzungsplans für erneuerbare Energien. Öffentliche Auslage vom 10.02. bis 13.03.2026.
Neues Sondergebiet in Sünching: Sonnenstrom für die Zukunft!
Der Gemeinderat Sünching hat am 17. September 2024 einen wichtigen Beschluss gefasst: die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 04. Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Sonstiges Sondergebiet für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik-Anlagen, auszuwisen. Der Standort befindet sich nördlich der Bahnlinie Sünching-Radldorf.
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger liegt der Änderungsbereich vom 10. Februar 2026 bis zum 13. März 2026 öffentlich aus. Binnen dieses Zeitraums werden die dazugehörigen Planunterlagen präsentiert. Zudem wird ein vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit dem Titel „SO PV-Anlage Bahnlinie“ im Parallelverfahren aufgestellt.
Details zur geplanten Photovoltaik-Anlage
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 56.098 m², was ungefähr 5,61 Hektar entspricht. Auf diesem Gelände soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Modulleistung von circa 6,0 Megawatt entstehen. Der erzeugte Strom wird über eine neu zu verlegende Zuleitung ins Netz eingespeist.
Die Flächen werden gemäß § 11 Abs. 2 der BauNutzungsverordnung als Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt. Diese Flächen liegen etwa einen Kilometer östlich des Ortszentrums von Sünching, direkt nördlich der Bahnlinie Passau-Obertraubling. Aktuell sind die betroffenen Flächen landwirtschaftlich intensiv genutzt.
Beitrag zu Klimazielen und Umweltschutz
Mit der geplanten Photovoltaikanlage möchte die Gemeinde Sünching einen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten. Dies umfasst insbesondere die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Auswahl der Flächen berücksichtigt vorbelastete Räume entlang der Bahnlinie, um eine umweltfreundliche Nutzung zu gewährleisten.
Die potenziellen Umweltauswirkungen der Anlage sollen minimiert werden. Laut den vorliegenden Unterlagen wird die geplante Nutzung voraussichtlich keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dennoch sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Umweltauswirkungen vorgesehen, unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange. Die Gesamtbewertung der Initiative zeigt, dass die Flächen nach der Nutzung wieder landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können.
Die Gemeinde Sünching hat zudem spezielle Kriterien für die Eignung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen festgelegt, um die nachhaltige Entwicklung der Region sicherzustellen. Diese Vorkehrungen unterstreichen das Engagement der Gemeinde für eine umweltverträgliche Energiewende.