Heute ist der 8.06.2026, und während wir hier in Sinzing die ersten warmen Sonnenstrahlen des Sommers genießen, gibt es auch ernstere Themen, die auf der Agenda stehen. Ein ganz wichtiges ist die Fälligkeit der 2. Rate der Vorauszahlung für die Abwassergebühren, die bis spätestens 1. Juli 2026 überwiesen werden muss. Ich kann mir gut vorstellen, dass der ein oder andere von uns schon wieder vergessen hat, wann die nächste Zahlung ansteht. Aber keine Sorge, ich bin hier, um euch zu erinnern!
Die Höhe der Vorauszahlung könnt ihr ganz entspannt im Abrechnungsbescheid über die Benutzungsgebühren 2025 nachlesen, der am 06.03.2026 verschickt wurde. Falls ihr diesen Bescheid nicht mehr findet – kein Drama, er kam ja auch schon vor einer Weile. Es ist nur wichtig, dass ihr rechtzeitig überweist, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden. Und da werden die Beträge schnell unangenehm: Ein Säumniszuschlag liegt bei 1 % des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Das summiert sich schnell, wenn man nicht aufpasst.
Bankverbindungen und Zahlungsmodalitäten
Die Bankverbindungen für die Zahlung sind relativ unkompliziert. Ihr könnt entweder die Sparkasse Regensburg nutzen: IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79, BIC: BYLADEM1RBG, oder die Raiffeisenbank Sinzing: IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01, BIC: GENODEF1SZV. Also einfach die IBAN eintippen und ab geht’s! Wenn ihr Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens seid, braucht ihr euch um die Überweisung gar nicht zu kümmern; der Betrag wird automatisch abgebucht. Dafür muss allerdings das SEPA-Lastschriftmandat im Original vorliegen – keine Kopien oder E-Mails, bitte! Ein bisschen Bürokratie bleibt uns also nicht erspart.
Solltet ihr Fragen zur Zahlungsabwicklung haben, könnt ihr euch jederzeit an Manuela Stampfer wenden. Sie ist die Sachbearbeiterin und unter Tel: +49 941 39602-31 oder per E-Mail an manuela.stampfer@sinzing.de erreichbar. Für alle Belange rund um die Veranlagung steht Sabine Berchtold zur Verfügung, ebenfalls telefonisch unter +49 941 39602-33 oder per E-Mail an sabine.berchtold@sinzing.de.
Wichtige Tipps zur Vermeidung von Gebühren
Um die Mahngebühren zu vermeiden, die bei Versäumnis 1 % des angemahnten Betrages betragen (und das mindestens 5 Euro – da wird’s dann echt ungemütlich), solltet ihr euch rechtzeitig um die Überweisung kümmern. Die Mahngebühren sind auf volle 10 Euro abgerundet und können bis zu 150 Euro betragen – da kann man schon mal ins Schwitzen kommen, wenn man nicht aufpasst.
Die Gemeinde Sinzing hat da auch keinen Ermessensspielraum – das heißt, die Gebühren müssen erhoben werden, egal wie und wann. Also denkt daran, rechtzeitig zu handeln, und lasst euch nicht von anderen Dingen ablenken. Wir wollen ja alle, dass unser Geld gut investiert ist und keine unnötigen Kosten verursacht!
Wenn ihr noch mehr Informationen braucht, schaut euch die detaillierten Meldungen auf der offiziellen Seite an: Öffentliche Zahlungsaufforderung Abwassergebühren. Dort findet ihr alles, was ihr wissen müsst. Bleibt also dran und sorgt dafür, dass ihr rechtzeitig zahlt – so könnt ihr den Sommer in Sinzing in vollen Zügen genießen!