Steuerinfos 2026: Sinzing erklärt Grund- und Hundesteuer-Zahlungen!

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Die Gemeindeverwaltung Sinzing informiert über wichtige Änderungen bei Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer für 2026.

Steuerinfos 2026: Sinzing erklärt Grund- und Hundesteuer-Zahlungen!

Die Gemeindeverwaltung Sinzing hat am 12. Januar 2026 wichtige Informationen für die Bürger über die Steuern des laufenden Jahres veröffentlicht. Besonders relevant ist die Mitteilung, dass im Jahr 2026 keine neuen Bescheide für die Grundsteuer, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Hundesteuer versendet werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen die Bürger möglicherweise auf eine neue Berechnung warteten. Stattdessen behalten die Bescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit und die Steuerpflichtigen können die Steuerschuld für die kommenden Jahre aus diesen Bescheiden ersehen. Die Gemeinde Sinzing erklärt, dass neue Bescheide nur dann erstellt werden, wenn es Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen gibt.

Dennoch gibt es auch Hinweise auf mögliche Probleme, die zu einem Fehlen neuer Bescheide führen können. Dazu zählen etwa fehlende digitale Datensätze vom Finanzamt über die aktuellen Grundstückseigentümer oder Unstimmigkeiten zwischen den vom Finanzamt bereitgestellten Daten und dem Bestand der Gemeinde. Auf Grund dieser Umstände sollten die Steuerpflichtigen besonders aufmerksam sein und bei Fragen Kontakt zur Gemeindeverwaltung aufnehmen.

Wichtige Fälligkeitstermine

Die Zahlungstermine für die Grundsteuer sind festgelegt: Die Beträge sind an vier Stichtagen im Jahr zu begleichen, nämlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Für Kleinbeiträge bis zu einem Betrag von 15 Euro erfolgt die Fälligkeit einmal jährlich am 15. August. Für Beträge bis 30 Euro ist eine zweimalige Zahlung vorgesehen, und zwar am 15. Februar und 15. August. Steuerpflichtige haben zudem die Möglichkeit, den gesamten Jahresbetrag am 1. Juli zu begleichen, wobei ein Antrag bis zum 30. September des Vorjahres erforderlich ist.

Die Fälligkeitstermine für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen orientieren sich an denselben Daten: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Grundlage für die Bescheide der Grundsteuer und Gewerbesteuer sind die Messbescheide, die vom Finanzamt ausgegeben werden.

Hundesteuer und Zahlungsmodalitäten

Die Hundesteuer wird jährlich zum 1. April fällig, vorausgesetzt, der Hund wird mindestens drei Monate im Gemeindegebiet gehalten. Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet haben, können von einer automatischen Abbuchung der Steuern profitieren. Allerdings müssen andere Steuerpflichtige sicherstellen, dass sie fristgerecht zahlen, um mögliche Säumniszuschläge von 1% des rückständigen Betrags pro angefangenen Monat zu vermeiden. Auch Mahngebühren sind zu beachten, die 1% des angemahnten Betrags betragen, mindestens jedoch 5 Euro.

Für die Abwicklung der Zahlungen stellt die Gemeinde Sinzing Informationen zu den Bankverbindungen bereit. Die IBAN für die Sparkasse Regensburg lautet DE95 7505 0000 0111 5001 79 (BIC: BYLADEM1RBG) und für die Raiffeisenbank Sinzing DE66 7506 9078 0000 2212 01 (BIC: GENODEF1SZV).

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass neue Bescheide für Abwassergebühren im Jahr 2025 bis Ende Februar 2026 erstellt und versandt werden. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Bürger auf Anfragen zum Versandtermin der Abrechnungsbescheide verzichten und stattdessen die Informationen auf der Homepage der Gemeinde Sinzing einsehen. Bei Fragen kann sich die Bevölkerung an Sabine Berchtold wenden, die unter der Telefonnummer +49 941 39602-33 oder per E-Mail an sabine.berchtold@sinzing.de erreichbar ist.

Quellen: