Sitzung des Bauausschusses: Neue Wohnprojekte in Sinzing geplant!
Am 21. Januar 2026 tagt der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss in Sinzing. Wichtige Bauanträge stehen auf der Tagesordnung.
Sitzung des Bauausschusses: Neue Wohnprojekte in Sinzing geplant!
Am 14. Januar 2026 wurde die Sitzung des Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses für den 21. Januar 2026 bekanntgegeben. Der geänderte Beginn der Sitzung, die im Sitzungssaal der Gemeinde Sinzing stattfindet, ist auf 18:00 Uhr festgelegt. Martin Brix, der Erste Bürgermeister, gab bekannt, dass die Tagesordnung sowohl Bauvoranfragen als auch Bauanträge umfasst, die in der Gemeinde auf eine Genehmigung warten.
Die erste Position der Tagesordnung behandelt eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses sowie eines Doppelhauses in der Köhlerstraße, Gemarkung Viehhausen. Bauvoranfragen sind wichtig, da sie vor dem detaillierten Bauantrag klären, ob das Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, ohne dass umfangreiche Pläne oder Genehmigungsunterlagen notwendig sind. Die zuständige Baubehörde entscheidet daraufhin über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, gestützt auf das öffentliche Baurecht, hebt Kanzlei Mauss hervor (Kanzlei Mauss).
Bauanträge und ihre Bedeutung
Auf der Tagesordnung stehen zudem mehrere Bauanträge in der Gemarkung Viehhausen, darunter die Errichtung von zwei Doppelhaushälften an der Jurastraße, adressiert in den Anträgen zur Fl.Nr. 841/227 und Fl.Nr. 841/12. Ein weiterer Antrag befasst sich mit dem Umbau eines Naturrasenspielfeldes zu einem Kunstrasenspielfeld auf dem Sportplatz Eilsbrunn, für das die Fl.Nr. 148 relevant ist.
Auch zur erneuten Beteiligung wird ein Bauantrag besprochen, der den Neubau von vier Einfamilienhäusern mit je einer Doppelgarage umfasst. Hierbei erfolgt auch der Abbruch eines Bestandsgebäudes in der Straße Zum Kirchholz 10, Fl.Nr. 369/4. Solche Bauanträge sind grundlegend für die Erlangung der notwendigen Baugenehmigungen, die für nahezu alle Bauprojekte erforderlich sind, wie die Übersicht bei Sanier (Sanier) verdeutlicht.
Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften ist entscheidend, um eine vollständige Baugenehmigung zu erhalten, die dem Bauherrn die rechtmäßige Umsetzung seines Vorhabens gestattet. Ein verspäteter oder unzureichender Antrag kann nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern auch Bußgelder oder Rückbauanordnungen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, vor der Antragstellung eine Bauvoranfrage abzuleiten, um frühzeitig Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.
Die Sitzung des Ausschusses am 21. Januar umfasst keine nichtöffentlichen Teile, wodurch alle Beschlüsse transparent gemacht werden. Diese Art der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt eine informierte Bürgerbeteiligung und fördert das Vertrauen in die lokalen Entscheidungsträger.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass alle Bekanntmachungen ortsüblich am 14. Januar 2026 veröffentlicht wurden. Das ausführliche Verfahren zur Erlangung von Baugenehmigungen, wie im Überblick dargestellt, zeigt die Strukturen und Abläufe auf, die damit verbunden sind, um den Wünschen der Bauherren und den Anforderungen des öffentlichen Rechts gerecht zu werden.