Junge Union ruft zur Unterstützung auf: Unterschriftenaktion gestartet!

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Am 15. und 17. Januar 2026 können Unterstützungsunterschriften für den Wahlvorschlag der Jungen Union in Pfatter abgegeben werden.

Junge Union ruft zur Unterstützung auf: Unterschriftenaktion gestartet!

Die Junge Union hat einen Wahlvorschlag für den Kreistag eingereicht und die Möglichkeit zur Abgabe von Unterstützungsunterschriften eröffnet. Dies wurde am 13. Januar 2026 bekannt gegeben. Um zu gewährleisten, dass der Vorschlag gültig ist und zur Wahl zugelassen wird, müssen die Unterstützungsunterschriften in der Gemeinde gesammelt werden. Interessierte Bürger haben hierzu die Gelegenheit, sich in die entsprechenden Listen einzutragen.

Für die Eintragung von Unterstützungsunterschriften gibt es zusätzliche Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung. Am Donnerstag, den 15. Januar 2026, ist die Gemeindeverwaltung bis 20.00 Uhr geöffnet, sodass Bürger bequem nach Feierabend ihre Unterschrift leisten können. Am darauffolgenden Samstag, den 17. Januar 2026, stehen die Türen von 8.00 bis 12.00 Uhr offen.

Rahmenbedingungen für Unterstützungsunterschriften

Laut den Bestimmungen aus Bayern müssen Wahlvorschlagsträger im letzten Gemeinderat oder Kreistag bis 90 Tage vor dem Wahltag ununterbrochen vertreten sein, um keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften zu benötigen. Sollte es zum Austritt aller gewählten Vertreter eines Wahlvorschlagsträgers kommen, ist dieser nicht mehr ununterbrochen vertreten und benötigt erneut Unterstützungsunterschriften. Dies bedeutet, dass es entscheidend ist, die Fristen im Blick zu behalten, um eine erfolgreiche Kandidatur sicherzustellen. In diesem Zusammenhang gilt es, auch die Bestimmungen über die Unterstützung von Wahlvorschlägen zu beachten, die auf verschiedene Ämter ausgedehnt sind. Eine Person kann verschiedene Wahlvorschläge unterstützen, jedoch muss sie sich für einen entscheiden, wenn sie mehrere Unterzeichnungen anstrebt.

Für nicht etablierte Parteien sind spezielle Regelungen vorgesehen. Kreiswahlvorschläge benötigen persönliche, handschriftliche Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 wahlberechtigten Personen im jeweiligen Wahlkreis. Diese Unterschriften müssen bis spätestens 69 Tage vor der Wahl bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht werden. Auslandsdeutsche müssen zudem spezifische Anlagen ausfüllen, um ihre Wahlberechtigung nachzuweisen.

Wichtige Hinweise zur Eintragung

Um den Datenschutz zu gewährleisten, dürfen Eintragungswillige nur die aktuelle Seite der Unterstützungsliste einsehen. Größere Gemeinden sollten auch barrierefreie Eintragungsräume schaffen. Gemeindebedienstete dürfen Eintragungsberechtigte nicht persönlich aufsuchen, was die Notwendigkeit unterstreicht, die Eintragungsrechte entsprechend zu wahren. Es ist wichtig, dass die Unterschriften unter den Bestimmungen erfolgen, da solche, die gegen die Regelungen verstoßen, als ungültig gelten.

Die Gemeinden sind verantwortlich dafür, dass die Eintragungslisten während der gesamten Regelarbeitszeit aufliegen, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Unterstützung zu leisten. Bei der Eintragung sind Vermerke über unzulässige Eintragungen anzubringen, um Transparenz und Rechtmäßigkeit sicherzustellen.

Diese Maßnahmen sind Teil des Gesamtrahmenplans, um sicherzustellen, dass die demokratischen Prozesse reibungslos ablaufen und jede Stimme zählt. So stellt die Junge Union sicher, dass ihre Mitglieder und die unterstützenden Bürger in den Wahlprozess eingebunden werden und eine direkte Stimme im Kreistag erhalten können.