Heute ist der 10.03.2026 und in Pettendorf stehen die Wahlen vor der Tür. Für die bevorstehende Stichwahl gibt es einige wichtige Informationen, die Wählerinnen und Wähler unbedingt beachten sollten. Besonders die Möglichkeit, bereits vor der ersten Runde Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist von Bedeutung. Wer bei der Wahlbenachrichtigung sein Kreuz gesetzt hat oder dies online angegeben hat, erhält die Unterlagen automatisch zugesandt. Ein Anruf zum Versand der Unterlagen wird jedoch nicht empfohlen.
Falls Sie die Briefwahl für die Stichwahl noch nicht beantragt haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun. Die Antragstellung kann entweder über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über das virtuelle Bürgerbüro auf der Homepage geschehen. Die Fristen für die Beantragung sind dabei entscheidend, um alles rechtzeitig zu erledigen.
Wichtige Fristen und Informationen zur Beantragung
Die Fristen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen sind wie folgt:
- Elektronische Antragstellung: 09.03.2026 bis 15.03.2026
- Persönliche Beantragung und Abholung: bis 20.03.2026, 15 Uhr
- Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht ist möglich.
- In begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag bis 22.03.2026, 15.00 Uhr gestellt werden.
Bei persönlicher Beantragung genügt ein Ausweisdokument, sei es der Personalausweis oder der Reisepass, auch wenn keine Wahlbenachrichtigung vorliegt.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen
Eine wichtige Information zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen: Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt oder bei der Gemeinde vorliegen. In besonders knappen Fällen sollte der Wahlbrief persönlich abgegeben werden. Zudem kann er in den Briefkasten neben der Eingangstüre des Rathauses eingeworfen werden.
Stimmabgabe im Wahllokal
Für all jene, die lieber persönlich wählen möchten, ist die Stimmabgabe im Wahllokal am 22.03.2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, genügt auch hier ein Ausweisdokument, um seine Stimme abzugeben.
Weitere Informationen zu diesen wichtigen Abläufen finden Sie auf der offiziellen Website der Gemeinde unter diesem Link.