Neues Sondergebiet für regenerative Energien in Obertraubling geplant!

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Der Gemeinderat Obertraubling hat am 27.10.2025 den Bebauungsplan für regenerative Energien beschlossen. Einsicht im Rathaus bis 02.03.2026.

Neues Sondergebiet für regenerative Energien in Obertraubling geplant!

Am 27. Januar 2026 hat die Gemeinde Obertraubling wichtige Schritte zur Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte bekannt gegeben. In einer offiziellen Mitteilung wurde der Bebauungsplan für das „Sondergebiet für regenerative Energien Anno-Santo-Siedlung“ im Parallelverfahren mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplans vorgestellt. Diese Initiative, die vom Gemeinderat bereits am 27. Oktober 2025 gebilligt wurde, soll die Nutzung regenerativer Energien in der Region fördern.

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 293 und 294 in der Gemarkung Obertraubling. Im Rahmen der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch wird ein Sondergebiet für regenerative Energien ausgewiesen. Ziel dieser Planung ist es, die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Nutzung erneuerbarer Energien darzulegen und zu erläutern.

Einblick in die Planung

Ab dem 27. Januar bis zum 2. März 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Planentwürfe sowie die dazugehörige Begründung, den Grünordnungsplan und weitere Anlagen im Rathaus auf dem Josef-Bäumel-Platz 1 in Obertraubling einsehen. Die Einsichtnahme erfolgt während der allgemeinen Geschäftszeiten im Zimmer 01 im Erdgeschoss. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit zur Erläuterung der Planung sowie zur Äußerung von Anregungen oder Bedenken.

Vorbehaltlich einer fristgerechten Stellungnahme können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Einwendungen gemäß § 47 VwGO unzulässig sind, wenn sie nicht fristgerecht geltend gemacht werden. Die Unterlagen stehen zudem im Internet unter obertraubling.de zur Verfügung.

Umweltinformationen und Stellungnahmen

Die Bekanntmachung enthält auch umweltbezogene Informationen zu wichtigen Schutzgütern wie Boden, Wasser, Luft, Klima, Arten und Lebensräumen, Mensch, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgütern. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen, unter anderem vom Landratsamt Regensburg, zu Themen wie Wasserrecht, Bodenschutz sowie Natur- und Landschaftsschutz, liegen bereits vor und sind Bestandteil der Planungsunterlagen.

Die Bekanntmachung, datiert auf den 27. Januar 2026, wurde unterzeichnet von Rainer Sinn, dem Zweiten Bürgermeister von Obertraubling. Die Gemeinde setzt mit diesem Projekt ein Zeichen für die Zukunft und die Notwendigkeit, regenerative Energiequellen in den Fokus zu rücken, um nachhaltig und umweltbewusst zu wirtschaften.