Rathaus am 2. Januar geschlossen: Eintragung für Kommunalwahl möglich!
Das Rathaus Laaber bleibt am 2. Januar 2026 geschlossen. Wähler können sich bis 12:00 Uhr in Unterstützungslisten eintragen.
Rathaus am 2. Januar geschlossen: Eintragung für Kommunalwahl möglich!
Am 2. Januar 2026 bleibt das Rathaus aufgrund des Brückentages für den Parteiverkehr geschlossen. Nutzern des Wahlamts wird jedoch eine besondere Ausnahme gemacht. An diesem Tag können Wähler zwischen 8:00 und 12:00 Uhr ihre Eintragungen in die Unterstützungslisten vornehmen. Der Grund für diese Regelung liegt in der bevorstehenden Kommunalwahl im März 2026. Diese Informationen werden von Markt Laaber bereitgestellt.
Die Benutzer des Rathauses werden gebeten, diese Schließung bei ihrer Terminplanung und Erledigung von formalitäten zu berücksichtigen. Auch die Webseite der Stadt Rohrbach ILM enthält eine entsprechende Mitteilung, die die Wichtigkeit der Eintragungen für die Wahlen hervorhebt. Am 2. Januar 2026 ist das Rathaus zwar geschlossen, jedoch bleibt das Wahlamt für die Abgabe von Wahlvorschlägen und die Eintragung in die ausliegenden Unterstützungslisten geöffnet, um den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an den Wahlen zu erleichtern Rohrbach ILM.
Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen
Im Kontext der kommenden Kommunalwahlen, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) im September 2025 stattfinden, ist es wichtig, sich gut vorzubereiten. Bei diesen Wahlen werden nicht nur Bürgermeister und Landräte, sondern auch Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage gewählt. In den größeren Städten erfolgt zusätzlich die Wahl von Bezirksvertretungen. Die Wähler müssen am Wahltag, der noch näher rückt, ihren Stimmbezirk aufsuchen, wie auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt T-Online.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits im August 2025 versendet, und die Wähler benötigen für die Stimmabgabe einen gültigen Ausweis. Die Wahllokale werden landesweit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Für die Wähler, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, ist auch die Briefwahl verfügbar. Sollte im ersten Wahlgang für das Bürgermeister- oder Landratsamt kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, wird am 28. September 2025 eine Stichwahl durchgeführt. Für andere Ämter, wie die Stadt- und Gemeinderäte, gilt dieses Stichwahlverfahren nicht T-Online.
Die Stadtverwaltungen ermutigen alle Bürger, ihre Stimme abzugeben und sich rechtzeitig zu informieren, um am Wahltag gut vorbereitet zu sein.