Bauplanung unter der Lupe: Änderungen im Flächennutzungsplan Laaber!
Laaber informiert über die 8. Änderung des Flächennutzungsplans: Online-Einsicht und Stellungnahmen bis 09.01.2026 möglich.
Bauplanung unter der Lupe: Änderungen im Flächennutzungsplan Laaber!
Am 3. Dezember 2025 wird die Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Laaber veröffentlicht. Diese erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Entwurf wurde bereits am 25. August 2025 vom Bau- und Umweltausschuss genehmigt. Die Veröffentlichung umfasst den Entwurf sowie die zugehörige Begründung und findet im Internet auf der offiziellen Website des Marktes Laaber statt, wo sie vom 3. Dezember 2025 bis zum 9. Januar 2026 eingesehen werden kann. Zudem liegt der Planentwurf in der Gemeindeverwaltung, Jakobstraße 9 in Laaber, zur Einsicht bereit, und zwar montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr. Markt Laaber informiert, dass Stellungnahmen elektronisch an bauamt@vg-laaber.de oder in Textform bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht werden können. Fristgerechte Äußerungen sind notwendig, um bei der Beschlussfassung Berücksichtigung zu finden.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden zahlreiche Aspekte bezüglich der möglichen Umweltauswirkungen bewertet. Der Umweltbericht zeigt, dass die menschliche Gesundheit durch Lärmimmissionen aus Verkehr und Landwirtschaft zwar beeinflusst wird, jedoch keine negativen Auswirkungen auf Wohnbebauungen in einem Abstand von 200 Metern festgestellt wurden. Obwohl eine geringe Beeinträchtigung des Pflanzen- und Tierbestands vorliegt, sind keine geschützten Arten im Planungsgebiet identifiziert worden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass etwa 80 % der Acker- und Brachflächen versiegelt werden, was die natürliche Bodenstruktur verändert. Die Versickerungsfähigkeit des Wassers ist gering, was dazu führt, dass Niederschlagswasser nicht abfließen kann. Berlin.de ergänzt, dass die Umweltauswirkungen nur generalisiert beschrieben werden können und detaillierte Aussagen erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung möglich sind.
Umweltauswirkungen und Maßnahmen
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen umfasst der Umweltbericht verschiedene Elemente, darunter eine Bestandsaufnahme des aktuellen Umweltzustands sowie Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands, sowohl bei Durchführung als auch bei Verzicht auf das Änderungsverfahren. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in den Bericht aufgenommen, und alternative Planungsmöglichkeiten werden ebenfalls dargestellt. Planungshilfen Bayern verweist zudem auf die Notwendigkeit eines Monitoring-Konzeptes, um die erheblichen Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt zu überwachen.
Die Veröffentlichung wird von umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden, unter anderem vom Bayerischen Landesamt für Umwelt sowie dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, begleitet. Datenschutzbelange werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) behandelt. Es wird zudem auf das Verbandsklagerecht für Umweltverbände hingewiesen: Einwendungen müssen innerhalb der Veröffentlichungsfrist geltend gemacht werden. Diese umfassenden Informationen und Verfahren dienen dazu, Umweltbelange zu wahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu fördern.
Abschließend wird die Bekanntmachung von Hans Schmid, dem Ersten Bürgermeister von Laaber, am 3. Dezember 2025 unterzeichnet – ein Schritt, der den Bürgern und Interessierten die Möglichkeit bietet, aktiv an der Planung und Entscheidungsfindung teilzunehmen.