Herbstliche Laubpflicht: Stadt Hemau erinnert an Reinhaltungsverordnung

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Die Stadt Hemau erinnert an die Reinhaltungsverordnung: Bitte Laub von Geh- und Radwegen entfernen, um Unfälle zu vermeiden.

Die Stadt Hemau erinnert an die Reinhaltungsverordnung: Bitte Laub von Geh- und Radwegen entfernen, um Unfälle zu vermeiden.
Die Stadt Hemau erinnert an die Reinhaltungsverordnung: Bitte Laub von Geh- und Radwegen entfernen, um Unfälle zu vermeiden.

Herbstliche Laubpflicht: Stadt Hemau erinnert an Reinhaltungsverordnung

Jetzt im Herbst kommt es zu erhöhtem Laubfall. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Hemau auf die Einhaltung der Reinhaltungsverordnung hin. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zeitnah Laub von Geh- und Radwegen zu entfernen, da ansonsten eine erhöhte Unfallgefahr (Rutschgefahr) besteht. Zudem sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuhalten, damit das Niederschlagswasser ungehindert in die Entwässerungsanlage abfließen kann.

Wichtige Hinweise zur Laubbeseitigung

Ein weiterer Hinweis: Hecken, Äste und Sträucher, die in den Straßenraum hineinragen, dürfen in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar intensiver zurückgeschnitten bzw. auf Stock gesetzt werden (siehe § 39 Nr. 5 Abs. 2 BNatSchG).