Änderung der Entwässerungsgebühren: Neue Satzung für Donaustauf!

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Am 28. November 2025 informiert Donaustauf über Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung.

Änderung der Entwässerungsgebühren: Neue Satzung für Donaustauf!

Am 28. November 2025 veröffentlichte der Markt Donaustauf eine Bekanntmachung, die sich auf die Satzung zur ersten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) bezieht. Diese Regelung ändert eine bereits bestehende Satzung, die ursprünglich am 7. Oktober 2021 in Kraft trat. Die Bekanntmachung betrifft alle Bürger, die in Donaustauf wohnen oder deren Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind. Auf die Änderung wird auch hingewiesen, dass ein nicht lesbares oder leeres PDF-Dokument unter einem angegebenen Link zu finden ist, was für Interessierte von Relevanz ist, um sich umfassend zu informieren. Donaustauf.de berichtet darüber, dass die Änderungen der Satzung fristgerecht bekannt gemacht wurden.

Die Änderungen in der Satzung betreffen vor allem die Erhebung von Gebühren und Beiträgen für die Entwässerung von Schmutz- und Niederschlagswasser. In diesem Kontext hat das Bayerische Staatsministerium des Innern bereits am 20. Mai 2008 eine Mustersatzung für eine Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen, die als Leitfaden für Kommunen dient, die Schmutz- und Niederschlagswasser von Grundstücken einleiten. Nach den Vorgaben aus Gesetze-Bayern.de muss die Beitrags- und Gebührensatzung auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlassen werden.

Regelungen zur Entwässerung

Die Mustersatzung legt fest, dass Anpassungen notwendig sind, wenn ausschließlich Schmutzwasser abgenommen wird. Bei der Entsorgung von Fäkalschlamm sind separate Regelungen zu beachten. Dabei ist eine Beitrags- und Gebührensatzung notwendig, die unter anderem Alternativen für den Beitragsteil und Gebührenteil bietet, einschließlich Vorschlägen für Gebührensatzungen mit und ohne Grundgebühren. Bei den Gebühren für Niederschlagswasser ist ein maßgeblicher faktor die Fläche der angeschlossenen Grundstücke.

Gemäß Dejure.org dürfen bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühren auch Luftbilder genutzt werden, um die Flächen zu ermitteln. Das KAG sieht vor, dass die Kalkulation der Gebühren und Beiträge ausschließlich die Kosten der Grundstücksentwässerung berücksichtigt und nicht die Kosten für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze.

Wichtige Fristen und Geltungsbereich

Die Satzung tritt eine Woche nach der Bekanntmachung in Kraft, was bedeutet, dass die vorherige Satzung in diesem Zeitraum außer Kraft tritt. Das Geltungsgebiet der neuen Beitrags- und Gebührensatzung darf nicht größer sein als das der bestehenden Entwässerungssatzung. Bei der Beitragserhebung wird berücksichtigt, ob es sich um bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte Grundstücke handelt.

Die vorgesehenen Änderungen sind darauf ausgelegt, die Abwasserbeseitigung effizient zu gestalten und sicherzustellen, dass die Gebühren gerecht erhoben werden. Die Verwaltung hat auch die Verantwortung, die neuen Regelungen transparent zu kommunizieren, damit alle betroffenen Bürger entsprechend informiert werden können.