Haushaltssatzung 2026 in Wörth: Was Sie jetzt wissen müssen!

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Am 14.01.2026 hat die Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau die Haushaltssatzung für 2026 beschlossen. Einsichtnahme jederzeit möglich.

Haushaltssatzung 2026 in Wörth: Was Sie jetzt wissen müssen!

Am 14. Januar 2026 wurde die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 von der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau beschlossen. Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau im Rathaus, Zimmer 2, eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist das ganze Jahr über während der allgemeinen Geschäftszeiten möglich, die von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Montag und Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie am Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhr sind. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am selben Tag und wurde von Josef Schütz, dem Gemeinschaftsvorsitzenden, unterzeichnet. Interessierte Bürger können die Unterlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich einsehen.

Inhalt der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, was die Finanzplanung der Verwaltungsgemeinschaft betrifft. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs und muss den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung tragen. Wie in den wirtschaftlichen Grundsätzen des Haushaltsplans dargelegt, können Schätzungen der Konjunktur und Steuerschätzungen entscheidende Aspekte der Haushaltsplanung bilden, die für die Finanzkalkulation unerlässlich sind.

Ein Haushaltsplan definiert die Art und den Umfang der Leistungen einer Gebietskörperschaft und bindet lediglich den Verwaltungsträger, ohne Außenwirkung. Er ist Teil eines Haushaltsgesetzes, das die Bewilligung der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel enthält und öffentlichen Beratungen unterliegen muss. Der Grundsatz der Jährlichkeit verlangt, dass die Satzung jährlich neu beschlossen wird, um den aktuellen finanziellen Erfordernissen gerecht zu werden.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung und die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist von essentieller Bedeutung, um Transparenz und Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dieses Vorgehen ermöglicht es den Bürgern, sich über die finanziellen Abläufe in ihrer Gemeinde zu informieren und aktiv zur kommunalen Haushaltsführung beizutragen. Laut den Bestimmungen ist die Haushaltssatzung auch ein wichtiges Instrument zur Einhaltung der Haushaltsklarheit und -wahrheit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau einen bedeutenden Schritt in der kommunalen Finanzpolitik darstellt, da sie die finanziellen Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre festlegt. Die Bedeutung eines durchdachten Haushaltsplans ist nicht zu unterschätzen, da er als Grundlage für die finanziellen Entscheidungen und Entwicklungen innerhalb der Gemeinde fungiert.

Für weitere Informationen zur Haushaltssatzung und deren Details steht die offizielle Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau zur Verfügung: brennberg.de. Auch die Stadt Wörth a.d. Donau bietet hilfreiche Informationen über ihren Haushalt auf stadt-woerth.de an. Darüber hinaus kann eine umfassende Erläuterung der Verfahren und Grundlagen des Haushaltsplans auf Wikipedia gefunden werden.